Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver - Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung
Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94
Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/m.F. Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529).Weist die Wertung keinen Rechtsfehler auf, ist sie auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (…BGHR StGB vor § 1/m.F. Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94
Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/m.F. Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529). - BGH, 01.10.1980 - 4 StR 465/80
Strafzumessung: minder schwerer Fall - Voraussetzungen des § 21 StGB
Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94
Die Annahme eines minder schweren Falles macht auch bei der Verwendung einer Scheinwaffe eine Bewertung der übrigen Tatumstände, insbesondere vorhandener Straferschwerungsgründe, nicht entbehrlich (BGH bei Mösl NStZ 1983, 160, 164; BGH StV 1981, 68).
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der …
Dabei ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349), auch die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist insoweit weder möglich noch nötig (BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94). - BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im …
So hat der Bundesgerichtshof in der Maskierung eines Täters wiederholt einen das Gewicht der Straftat kennzeichnenden Umstand gefunden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 528/91 - BGH, Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 412/93 - BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94 - BGH, Beschluß vom 11. Juli 1996 - 1 StR 365/96 - vgl. auch BGHSt 42, 43 [BGH 14.02.1996 - 3 StR 445/95];… zustimmend Tröndle, StGB 48. Aufl. § 250 Rdn. 9;… vgl. auch G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 294). - BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich - …
Dabei ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349), auch die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist insoweit weder möglich noch nötig (BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94).
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