Rechtsprechung
| BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer durch die Staatsanwaltschaft angefochtenen Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten - Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall als Bestandteil des Strafausspruchs - Unrechtsbewusstsein in Bezug auf Vermögensdelikte unter dem Eindruck ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Einfache Strafmilderungsgründe reichen jedoch nicht aus (vgl. BGH NJW 1977, 639). - BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51
Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Die Bewertung gemäß § 263 Abs. 3 StGB ist Bestandteil des Strafausspruchs (BGHSt 2, 181, 182/183), die mit dessen Aufhebung durch das Urteil des Senats vom 31. März 1976 in Wegfall gekommen ist. - BGH, 09.02.1977 - 3 StR 17/77
Tatrichterliche Pflicht zur Einbeziehung entlastender Umstände im Hinblick auf …
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Die Auffassung des Generalbundesanwalts, die Strafkammer habe bei dieser Sachlage einer bloßen Vermutung Raum gegeben und damit die der tatrichterlichen Überzeugungsbildung gesetzten Grenzen verletzt, liegt deshalb nicht fern (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. März 1976 - 3 StR 56/76, vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76 und vom 9. Februar 1977 - 3 StR 17/77).
- BGH, 11.05.1977 - 2 StR 135/77
Auslegung des Merkmals der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 …
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Im übrigen sei noch bemerkt, daß das angefochtene Urteil keine Ausführungen darüber enthält, ob nicht die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet (vgl. BGH Urteil vom 11. Mai 1977 - 2 StR 135/77). - BGH, 10.03.1976 - 3 StR 56/76
Mittäterschaftliche Zurechenbarkeit eines tödlichen Schusses eines Schutzstaffel- …
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Die Auffassung des Generalbundesanwalts, die Strafkammer habe bei dieser Sachlage einer bloßen Vermutung Raum gegeben und damit die der tatrichterlichen Überzeugungsbildung gesetzten Grenzen verletzt, liegt deshalb nicht fern (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. März 1976 - 3 StR 56/76, vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76 und vom 9. Februar 1977 - 3 StR 17/77). - BGH, 07.10.1976 - 3 StR 349/76
Mord durch Verdeckung einer Straftat, um das Opfer zum Schweigen zu bringen - …
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77
Die Auffassung des Generalbundesanwalts, die Strafkammer habe bei dieser Sachlage einer bloßen Vermutung Raum gegeben und damit die der tatrichterlichen Überzeugungsbildung gesetzten Grenzen verletzt, liegt deshalb nicht fern (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. März 1976 - 3 StR 56/76, vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76 und vom 9. Februar 1977 - 3 StR 17/77).
- BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81
Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3 …
Bei der Beurteilung, ob Betrug in einem besonders schweren Fall vorliegt (§ 263 Abs. 3 StGB), kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle derart abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77; Beschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78). - BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82
Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue …
Wenn auch nicht allein auf diesen Gesichtspunkt, vielmehr auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen ist (BGH, Urteile vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78, so mußte doch die Feststellung über die Schadenshöhe Anlaß geben, sich in den Urteilsgründen mit der Frage des besonders schweren Falles auseinanderzusetzen, auch wenn der Angeklagte durch den Zusammenbruch der GmbH als deren alleiniger Gesellschafter letztlich sein eigenes Vermögen einbüßte. - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 5, 124, 130; BGH, Urteile vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und 1. März 1978 - 3 StR 35/78 -).
- BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78
Annahme eines besonders schweren Falles der sträflichen Untreue unter …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - und vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn 41;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist. - BGH, 17.04.1980 - 4 StR 22/80
Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall der Untreue - Sehr …
Wenn auch nicht allein auf diese Gesichtspunkte, vielmehr auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen ist (BGH, Urteile vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 und vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78), so drängten doch die hier festgestellten Umstände, sich in den Urteilsgründen eingehend mit der Frage des besonders schweren Falles insbesondere der Höhe des Schadens unter Berücksichtigung von Gegenforderungen des Angeklagten W. auseinanderzusetzen. - BGH, 04.07.1978 - 1 StR 223/78
Voraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Falles - Aussetzung der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 -, vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78;… vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn. 41;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn. 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist. - BGH, 21.06.1978 - 3 StR 109/78
Tatrichterliches Ermessen bei Aussetzung einer Strafe zur Bewährung
Im übrigen hat sich die Strafkammer auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77). - BGH, 21.12.1979 - 2 StR 357/79
Vergewaltigung einer im Krankenhausbett liegenden Schwester - Begriff der …
Die Strafkammer hat sich im übrigen auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 56 Abs. 3 StGB die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGH Urteil vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77).
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