Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Begründung für die Versagung der Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Ausreichen einer formelhaften Begründung für die Ablehnung der Aussetzung bei Vorliegen von Besonderheiten des Falles - Erfordernis der Darlegung und Abwägung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 502
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
Um eine revisionsrechtliche Nachprüfung der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu ermöglichen, ist in solchen Fällen vielmehr eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 70). - BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
Ob solche besonderen Umstände die Tat oder die Persönlichkeit des Täters betreffen, läßt sich häufig nicht voneinander trennen (BGH NStZ 1982, 114). - BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80
Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …
Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
Um eine revisionsrechtliche Nachprüfung der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu ermöglichen, ist in solchen Fällen vielmehr eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 70). - BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende …
Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
Dabei können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337).
- BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung …
Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84). - BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84
Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im …
Weisen jedoch Tat und Täter Besonderheiten auf, reicht eine solche formelhafte Begründung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1978 - 4 StR 265/78 -, vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83 - und vom 11. August 1983 - 4 StR 344/83;… vgl. ferner LK 10. Aufl., § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und Rdn. 54 a.E.).
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