Rechtsprechung
| BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einheitsjugendstrafe - Strafzumessung - Frühere Urteile - Urteilstenor
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 537
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn in der einzubeziehenden Entscheidung bereits frühere Urteile einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen (BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten deshalb zumindest kurz darzustellen (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).
- BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn in der einzubeziehenden Entscheidung bereits frühere Urteile einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen (BGHSt 16, 335, 337;… BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337;… BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
- BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1). - BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - …
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
- BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00
Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe
Rn. 4 "Durchgreifenden Bedenken begegnen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 - und des 3. Strafsenats vom 20. Juli 1994 3 StR 216/94 - sowie die Senatsentscheidungen vom 21. August 1997 - 4 StR 400/97 - und vom 20. August 1998 4 StR 387/98) die Darlegungen zur Höhe der Jugendstrafe, soweit das Landgericht gemäß § 31 Abs. 2 JGG das Urteil (nicht: die Jugendstrafe aus dem Urteil) des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Saarbrücken vom 16. Juli 1999 einbezogen hat.
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