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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53987
BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18 (https://dejure.org/2018,53987)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 3 StR 219/18 (https://dejure.org/2018,53987)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 3 StR 219/18 (https://dejure.org/2018,53987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Verhängung der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen (Unergiebigkeit des objektiven Tatunrechts für das Vorliegen schädlicher Neigungen; Heranziehen von Vorverurteilungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 17 Abs. 2 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen für das Vorliegen von schädlichen Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Urteils (hier: Nötigung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18
    Sie müssen schließlich auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287).
  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen …

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18
    Es kann mithin offenbleiben, ob das Landgericht wegen des Umstandes, dass die an sich gebotene Einbeziehung der amtsgerichtlichen Urteile vom 30. August 2013 und 26. September 2014 nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG wegen der Vollstreckung der darin verhängten jugendstrafrechtlichen Sanktionen nicht mehr möglich war, einen Härteausgleich hätte vornehmen müssen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - 3 StR 136/06, juris Rn. 6; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 78/16

    Unzureichende Begründung schädlicher Neigungen beim Ausspruch über die …

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18
    aa) Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte, der mit der abgeurteilten Nötigung die Freundin des durch Körperverletzungshandlungen seines mitangeklagten Halbbruders Geschädigten davon abgehalten hatte, ihrem Freund zu Hilfe zu kommen, das "sozialethisch vorwerfbare Vorverhalten' seines Halbbruders gebilligt und die körperliche Auseinandersetzung zwischen diesem und dem Geschädigten gefördert habe, um seinem Halbbruder "eine Machtdemonstration zur Steigerung seines Selbstwertgefühls zu ermöglichen', betrifft dies, auch wenn sich das Landgericht insoweit einer psychologisierenden Wortwahl bedient hat, überwiegend das objektive Tatunrecht und ist deshalb für das Vorliegen schädlicher Neigungen weitgehend unergiebig (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16, NStZ 2016, 682).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 136/06

    Zumessung von Jugendstrafe (Generalprävention; Vollzug von Jugendstrafe in …

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18
    Es kann mithin offenbleiben, ob das Landgericht wegen des Umstandes, dass die an sich gebotene Einbeziehung der amtsgerichtlichen Urteile vom 30. August 2013 und 26. September 2014 nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG wegen der Vollstreckung der darin verhängten jugendstrafrechtlichen Sanktionen nicht mehr möglich war, einen Härteausgleich hätte vornehmen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - 3 StR 136/06, juris Rn. 6; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101).
  • BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19

    Absehen von der Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen, Schwere der …

    Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 3 StR 219/18, juris Rn. 4; vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16, NStZ 2016, 682).
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