Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2008 - 3 StR 221/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (notwendige Prüfung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt i.S.v. § 64 Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Ausführungen zur Anwendung der Soll-Vorschrift im Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 17.06.2008 - 3 StR 221/08
Rn. 5 Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5). - BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 17.06.2008 - 3 StR 221/08
Jedoch hat der Senat den Schuldspruch berichtigt, weil weder das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere Fälle noch die Tatbegehung als Mittäter in die Urteilsformel aufzunehmen sind (vgl. BGHSt 27, 287, 289;… Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 260 Rdn. 24, 25). - BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 17.06.2008 - 3 StR 221/08
Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.).
- BGH, 08.08.2008 - 2 StR 277/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitteilung des …
Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; Beschl. vom 17. Juni 2008 - 3 StR 221/08).
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