Rechtsprechung
| BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbstständiger Teilakt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Tateinheit zwischen Einfuhr von Betäubungsmittlen in nicht geringer Menge und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit der Angabe des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 201
- NStZ 1992, 321
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84
Dieser Wert gilt auch für das Merkmal "nicht geringe Menge" der Strafzumessungsregel des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG (vgl. BGH, Urt. vom heutigen Tage - 3 StR 183/84, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84
Der Mindeswert beträgt beim entsprechenden Merkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 1, 5 Gramm (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]). - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84
Die Tathandlung der Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) stellt sich als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) dar und geht deshalb in diesem Tatbestand als Teil des Gesamtgeschehens auf (BGHSt 31, 163, 165) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]. - BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren …
Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84
Diese Erwägung ist rechtsfehlerhaft, weil bei einer fortgesetzten Tat der Einfuhr von Betäubungsmitteln die jeweils eingeführten Teilmengen zusammengezogen werden dürfen, um zu prüfen, ob eine nicht geringe Menge vorliegt (BGH NStZ 1983, 369).
- BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer …
Dabei geht die Einfuhr nicht geringer Mengen keineswegs - wie das Landgericht offenbar annimmt - im Handeltreiben auf (BGHSt 31, 163); das wäre nur bei der Einfuhr solcher Mengen der Fall, die unterhalb der nicht geringen Menge bleiben (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1984 - 3 StR 224/84).
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