Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch das deutsche Zollgebiet - Begriffsbestimmungen der Einfuhr und Durchfuhr im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Abgrenzung der Einfuhr und der Durchfuhr von Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 429
- NJW 1974, 913 (Ls.)
- MDR 1974, 243
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72
Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle - …
Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73
Auszugehen ist vielmehr von den im Außenwirtschaftsgesetz - AWG - vom 28. April 1961 (BGBl I 481) enthaltenen Begriffsbestimmungen, die für die Reichsabgabenordnung als verbindlich angesehen werden und auch für das Betäubungsmittelgesetz Geltung haben (vgl. BGHSt 25, 137).Dem steht die Entscheidung BGHSt 25, 137 nicht entgegen; ihr lag eine andere Beweiswürdigung des Tatrichters zugrunde.
- BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72
Vorsätzliche Verletzung der Gestellungspflicht - Erforderlichkeit eines …
Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73
Diese Rechtsauffassung liegt auch schon dem Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1972 - 1 StR 511/72 - zugrunde, der unter der Geltung des früheren Opiumgesetzes die Beurteilung der Beförderung von Rohopium im Handgepäck bei einer Zugfahrt von Luxemburg durch die Bundesrepublik nach Kopenhagen als verbotene Ein- und Ausfuhr von Rauschgift (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG) gebilligt hat.
- BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus …
Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73];… Fuhrmann aaO). - BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive …
Mit dem oben angeführten Teil des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG hat der Gesetzgeber uneingeschränkt und weitgehend wörtlich die Formulierung übernommen, die von der Rechtsprechung auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes 1972 für die Abgrenzung der Einfuhr von der Durchfuhr erarbeitet worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73 = NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73] (LS)). - BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das …
bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].
- BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln
Damit liegt Einfuhr, nicht Durchfuhr vor (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73 -).Der Angeklagte konnte nicht über das in dem als Luftfracht beförderten Koffer versteckte Haschisch während des Transports durch das Zollgebiet der Bundesrepublik verfügen (vgl. zum Begriff der Durchfuhr BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73 -).
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 105/22
Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Durchfuhr von der Ein- und Ausfuhr
Rn. 3 a) In Abgrenzung zur Ein- und Ausfuhr liegt eine Durchfuhr im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BtMG nur dann vor, wenn die Betäubungsmittel während des Transports durch das Inland zu keiner Zeit zur Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person stehen und der durch die Beförderung bedingte Aufenthalt auf die zur Durchführung notwendige Zeit beschränkt ist (BGH, Urteile vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73, NJW 1974, 429, 430; vom 4. Mai 1983 - 2 StR 661/82, BGHSt 31, 374, 375 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 452/09, NStZ-RR 2010, 119, 120;… Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 1104, 1106). - BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Sie kommt nur in Betracht, wenn die Ware dem Durchführenden während des Verbringens durch den Geltungsbereich des Gesetzes zu keinem Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung steht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG; vgl. BGH NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]). - BGH, 20.03.1980 - 2 StR 859/79
Betäubungsmittelstrafrecht: Besonders schwerer Fall des Umgangs mit …
Diese Auffassung liegt bereits der in NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73] veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde, in der die Hohlräume beiderseits der Scheinwerfer eines Pkw der Marke BMW 1500 als (für das Auffinden von Rauschgift) schwer zugängliche Stellen angesehen wurden.Die kritische Anmerkung von Hübner hierzu (NJW 1974, 913), daß "der Angeklagte" das Rauschgift "doch jederzeit mühelos erreichen konnte", verkennt, daß es nicht auf die Zugangsmöglichkeiten des Täters, sondern derjenigen Personen ankommt, vor denen der Gegenstand "versteckt" wird.
- BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81
Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im …
Was unter Einfuhr im Sinne der hier noch anzuwendenden Vorschrift des § 11 BetMG aF zu verstehen ist, kann der in § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vom 28. April 1961 (BGBl I 481) enthaltenen Begriffsbestimmung entnommen werden (BGH NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]).
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