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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,7759
BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77 (https://dejure.org/1977,7759)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1977 - 3 StR 233/77 (https://dejure.org/1977,7759)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 (https://dejure.org/1977,7759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs - Nachholen der Anhörung - Zugang der Stellungnahme des Generalbundesanwalts

  • Wolters Kluwer

    Zur Zulässigkeit eines Befangenheitsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen …

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77
    Das ist dadurch geschehen, daß Rechtsanwalt R. die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 27. Juni 1977 mit Verfügung vom 30. August 1977 zur Äußerung innerhalb von zwei Wochen zugestellt worden ist (vgl. BVerfGE 25, 192; vgl. auch BGHSt 23, 102, 103).
  • BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88

    Nachholung einer Anhörung ohne Vorlage eines entprechenden Antrags in der …

    Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78

    Nachholung der Anhörung bei unverschuldet versäumter Gegenerklärung

    Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen inzwischen gestellten Antrag vom 26. Juni 1978 nachzuholen (BGH Beschluß vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77).
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