Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2000 - 3 StR 242/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Selbstleseverfahren - Verlesung - Schriftstück - Protokoll - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung - Telefongespräch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 249 Abs. 2 S. 3
Protokollierung des Selbstleseverfahrens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung …
Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 3 StR 242/00
Rn. 3 2. Der Vermerk des Vorsitzenden der Strafvollstreckungskammer über die Angaben der Geschädigten auf seine telefonische Anfrage durfte zusätzlich zu der persönlichen Vernehmung der Geschädigten verlesen werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 160, 162).
- BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Selbst wenn man in der unterlassenen Verlesung des vom Angeklagten gefertigten umfangreichen, im Urteil wörtlich wiedergebenen Vermerks vom 12. August 1997 eine Verletzung des § 261 StPO sehen würde (Rüge B. XXII.), würde das Urteil auf diesem Rechtsfehler nicht beruhen, weil es auf den genauen Wortlaut des Vermerks nicht ankommt (vgl. BGH, Beschl. vom 16. August 2000 - 3 StR 242/00) und das Landgericht bei seiner Beweiswürdigung aus dem Vermerk nur die Schlußfolgerung gezogen hat, daß der Angeklagte den wahren Sachverhalt gezielt verschleiern wollte.
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