Rechtsprechung
| BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Definfition des "Handeltreibens" i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes - Konsequenzen der strafschärfenden Berücksichtigung der Verwirklichung eines Tatbestandmerkmals im Hinblick auf das Verbot der Doppelbestrafung - Voraussetzungen für die Annahme "reiner Profitgier"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher …
Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79
Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).Für die Annahme reiner Profitgier reicht es jedoch nicht aus, daß der Angeklagte nicht drogenabhängig war und sich in keinen finanziellen Schwierigkeiten befand (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - sowie die Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1978 - 3 StR 206/79).
- BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79
Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).Für die Annahme reiner Profitgier reicht es jedoch nicht aus, daß der Angeklagte nicht drogenabhängig war und sich in keinen finanziellen Schwierigkeiten befand (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - sowie die Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1978 - 3 StR 206/79).
- BGH, 23.07.1979 - 3 StR 206/79
Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung
Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79
Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).Für die Annahme reiner Profitgier reicht es jedoch nicht aus, daß der Angeklagte nicht drogenabhängig war und sich in keinen finanziellen Schwierigkeiten befand (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - sowie die Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1978 - 3 StR 206/79).
- BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen beim …
Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79
Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).
- BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Dies hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 21. September 1976 - 1 StR 464/76, 12. März 1976 - 2 StR 3/76 - und 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76; Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78) schon wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 = GA 1979, 27, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79).Dasselbe gilt für ein besonders verwerfliches, den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben, das als "Profitgier" bezeichnet werden kann; für deren Annahme reicht es allerdings nicht aus, daß sich der Täter nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und auch nicht selbst drogenabhängig ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79 - und Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 653/79).
- BGH, 25.02.2026 - 2 StR 683/25
Beschränkung der Verfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zum Handeltreiben mit …
Zwar ist das Tatgericht durch das Doppelverwertungsverbot nicht gehindert, ein besonders verwerfliches, den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben strafschärfend zu berücksichtigen, das als "Profitgier" bezeichnet werden kann (…BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78, Rn. 12, und vom 30. Januar 1980 - 3 StR 471/79, NJW 1980, 1344, 1345; Beschluss vom 29. August 1979 - 3 StR 252/79, Rn. 2).
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