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| BGH, 22.07.1988 - 3 StR 254/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils in der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.12.2022 - 1 StR 380/22
Keine Bindungswirkung einer staatsanwaltschaftlichen Zusage, ein nach § 154 StPO …
Durch das "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1990 - 3 StR 254/88 (BGHSt 37, 10, 13 f.), wonach die staatsanwaltschaftliche Zusage, das Verfahren bezüglich einer Straftat einzustellen bzw. diese nicht zu verfolgen, einen Vertrauenstatbestand als gewichtigen Strafmilderungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) begründen könne, insoweit überholt (…vgl. BVerfGE aaO). - BGH, 17.11.1994 - 1 StR 637/94
Tilgungsreife Vorstrafen - Strafschärfung - Strafzumessung
Gründe, die die Annahme rechtfertigen könnten, die Tilgungsfrist sei - nahezu sieben Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit - noch immer gehemmt (§ 47 Abs. 2 BZRG), sind in den dem Senat zur Überprüfung ausschließlich zur Verfügung stehenden Urteilsgründen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschl. vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92;… Urt. vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93) weder dargelegt, noch liegen sie so nahe, daß auf eine ausdrückliche Darlegung verzichtet werden könnte. - BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93
Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand …
Zur Prüfung der Frage, ob dies der Fall ist, stehen dem Senat jedoch nur die Urteilsgründe zur Verfügung (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschluß vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92); diese enthalten keinen Hinweis auf noch nicht tilgungsreife Vorstrafen. - BGH, 05.03.1992 - 1 StR 56/92
Anforderungen an den Strafausspruch bei sexuellem Missbrauch von Kindern und …
Die dem Senat zur Nachprüfung allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründe ergeben nicht, daß derartige Eintragungen vorhanden wären, so daß er nicht zuverlässig beurteilen kann, ob die strafschärfende Verwertung der genannten Vorstrafen zulässig war (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Juli 1988 - 3 StR 254/88).
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