Rechtsprechung
| BGH, 24.08.2023 - 3 StR 257/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen zu sexuellen Handlungen) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sexueller Missbrauch von Kindern: "Bestimmen" zur Vornahme sexueller Handlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 176 Abs 1 Nr 2 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern: "Bestimmen" zur Vornahme sexueller Handlungen - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zu sexuellen Handlungen mit Dritten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Sexueller Missbrauch eines Kindes - "Bestimmen" eines schlafenden Kindes?
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Sexueller Missbrauch von Kindern: "Bestimmen" zur Vornahme sexueller Handlungen
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 27.03.2023 - 32 KLs 27/22
- BGH, 24.08.2023 - 3 StR 257/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 17
- StV 2024, 301 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von …
Auszug aus BGH, 24.08.2023 - 3 StR 257/23
Denn es ist schon begrifflich ausgeschlossen, ein schlafendes Kind zu etwas zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 369).
- BGH, 12.03.2025 - 4 StR 39/25
Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen zur Vornahme sexueller Handlungen)
Das Tatbestandsmerkmal des Bestimmens eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen setzt eine unmittelbare Einwirkung auf das Kind voraus, die zumindest mitursächlich dafür ist, dass dieses die sexuelle Handlung vornimmt (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 StR 264/21 Rn. 11 zur gleichlautenden Normfassung vom 21. Januar 2015; Beschluss vom 24. August 2023 - 3 StR 257/23 zu § 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 StR 403/22 zu § 177 Abs. 1 StGB).
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