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| BGH, 18.10.1978 - 3 StR 262/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 24.06.1977 - RReg. 4 St 93/76
Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 3 StR 262/78
Es sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juni 1977 (NJW 1977, 1891 f) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Fragen gemäß §§ 121 Abs. 2 GVG, 79 Abs. 3 OWiG vorgelegt:.
- BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79
Voraussetzungen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
An der in der Entscheidung des Senats vom 24.6.1977 (BayObLGSt 1977, 109 = NJW 1977, 1891 f. [BayObLG 24.06.1977 - 4 RReg St 93/76]) vertretenen Auffassung, daß Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Art. 1 § 1 AÜG nur dann gegeben sei, wenn die in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte den tatsächlichen Gegenstand des Betriebs oder eines Betriebsteils bildet, wird nicht mehr festgehalten (vgl. hierzu BGH Beschluß vom 13.10.1978 - 3 StR 262/78 - …sowie Beschlüsse des Senats vom 31.3.1978 a.a.O. und vom 20.2.1979 GewArch 1979, 246).
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