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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1566
BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,1566)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1985 - 3 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,1566)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1985 - 3 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung der Unterbrechung auf Tat im verfahrensrechtlichen Sinne - Verjährungsunterbrechende Wirkung durch Vernehmung des Beschuldigten - Keine Verjährungsunterbrechung bei nicht hinreichend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 545
  • StV 1985, 504
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen; …

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82

    Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung - …

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • OLG Hamm, 29.08.1980 - 6 Ws 254/80
    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …

    Eine Unterbrechungswirkung wird nur dann abgesprochen, wenn es sich um eine die bloße Untätigkeit verdeckende Scheinmaßnahme handelt (BGH NStZ 1985, 545; Senat…, Beschluss vom 21. August 2018 a.a.O.;… OLG Karlsruhe a.a.O.;… Gürtler a.a.O. § 33 Rdn. 3).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Verjährungsunterbrechung aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens; …

    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit kommt es weder auf die tatsächliche Abwesenheit des Betroffenen an, noch muss ein diesbezüglicher Irrtum der Verfolgungsbehörde unverschuldet sein (im Anschluss an BGH NStZ 1985, 545; NJW 1981, 133; entgegen OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247 [OLG Karlsruhe 06.03.2000 - 2 Ss 163/98]; OLG Hamm NZV 2005, 491 [OLG Hamm 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04] und OLG Brandenburg NZV 2006, 100).

    Insbesondere kommt es auf ihre konkrete Eignung zur Verfahrensförderung, das heißt, ob die getroffene Maßnahme notwendig oder zweckmäßig war, nicht an (BGH NJW NStZ 1985, 545/546).

  • OLG Zweibrücken, 28.06.2018 - 1 Ws 116/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine die Verfolgungsverjährung unterbrechende …

    In einem solchen Fall ist die Maßnahme nicht hinreichend konkretisiert, um ihr verjährungsunterbrechende Wirkung beimessen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 14.08.1985 - 3 StR 263/85, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 3 Ws 48/03

    Strafverfolgungsverjährung: Unterbrechung durch einen Auftrag der …

    In rechtlicher Hinsicht geht die Strafkammer allerdings zutreffend davon aus, dass lediglich die unbedingte Anordnung der ersten Vernehmung des Beschuldigten gem. § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Verjährung unterbricht, während ein bloßer allgemeiner Ermittlungsauftrag an die Polizei selbst dann keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfaltet, wenn im Rahmen der zur Aufklärung des Sachverhalts durchzuführenden Ermittlungen auch die Vernehmung des Beschuldigten erfolgen soll (vgl. BGH NStZ 1985, 545; StV 1997, 634 [Ls]; HansOLG Hamburg MDR 1978, 689; NJW 1978, 434; BayObLG NStZ-RR 1996, 46; LG Hamburg NStZ-RR 1997, 265;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 78 c Rdnr. 10;… Jähnke in LK-StGB 11. Aufl. § 78 c Rdnr. 22).

    Dass die Vernehmung des Angeschuldigten nicht zeitnah nach der Anordnung vom 21.05.2001, sondern nach umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen erst am 09.04.2002 durchgeführt wurde, ist für die durch die Anordnung als solche bewirkte Verjährungsunterbrechung ohne Belang (vgl. BGH NStZ 1985, 545, 546;… Stree/Sternberg-Lieben in Schönke-Schröder StGB 26. Aufl. § 78 c Rdnr. 6;… Tröndle/Fischer a.a.O.;… Jähnke a.a.O. Rdnr. 10).

  • OLG Jena, 29.09.2009 - 1 Ss 181/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde

    Es kommt nicht darauf an, ob die Handlung zur Förderung des Verfahrens bestimmt und objektiv geeignet, notwendig oder zweckmäßig war (BGH NStZ 1985, 545, 546, Göhler, aaO., § 33 Rn. 3).
  • BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00

    Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung

    An der verjährungsunterbrechenden Wirkung dieser zweckmäßigen Verfügung ändert es nichts, dass ihre Erledigung unterblieben ist, ohne dass die hierfür maßgeblichen Gründe den Akten entnommen werden können (vgl. z.B. BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick …

    Ein allgemeiner Ermittlungsauftrag an die Polizei reicht selbst dann nicht aus, wenn er die Vernehmung des Beschuldigten miteinschließt (BGH NStZ 1985, 545, 546).
  • BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94

    Unterbrechung der Verjährung einer Straftat

    Insoweit kann dahinstehen, ob die Verfügung der Staatsanwaltschaft den an eine Anordnung der ersten Vernehmung im Sinne des § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 545, 546) und ob der Durchsuchungsbeschluß den Gegenstand des Verfahrens hinreichend konkret bezeichnet.
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der genannte Beschluß notwendig oder zweckmäßig war (vgl. z.B. BGH NStZ 1985, 545; BayObLGSt 1976, 28/30 f. m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 16.04.2025 - 6 Qs 2/25

    Verjährungsunterbrechung durch eine richterliche Durchsuchungsanordnung

    Rn. 28 Die spätere Aufhebung der Maßnahme ändert nichts an der einmal eingetretenen Unterbrechung, ganz gleich, ob die Aufhebung wegen Fehlerhaftigkeit, wegen nachträglich erkannter Unzweckmäßigkeit oder wegen veränderter Sachlage geschieht und ob das handelnde Organ oder das Rechtsmittelgericht sie vornimmt (BGH, Urteil vom 14.08.1985 - 3 StR 263/85, NStZ 1985, 545, 546; Urteil vom 16.02.1955 - 6 StR 310/54, BGHSt 7, 202, 205; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.1968 - 1 Ss 689/67, BeckRS 1968, 105437).
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