Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der Gesundheitsschädigung einer "großen Zahl von Menschen"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306b Abs 1 Alt 2 StGB, § 308 Abs 1 StGB, § 308 Abs 2 Alt 1 StGB, § 308 Abs 2 Alt 2 StGB
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der Gesundheitsschädigung einer "großen Zahl von Menschen" - IWW
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Verursachung einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen bzgl. der Erfolgsqualifikation des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Zündung eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers im Innenraum des vollbesetzten Fußballstadions ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erfordernis der Verursachung einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen bzgl. der Erfolgsqualifikation des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Zündung eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers im Innenraum des vollbesetzten Fußballstadions ...
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
- lto.de (Kurzinformation)
Böllerwerfer von Köln muss drei Jahre in Haft
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 308 StGB
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
- BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 485
- StV 2022, 443
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98
Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Während im Schrifttum überwiegend in Anlehnung an die Auslegung des insoweit gleichlautenden § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen Zahlen zwischen "mehr als drei" (…Wessels/Hettinger/Engländer, StrafR BT 1, 44. Aufl., Rn. 968;… für eine Mindestanzahl von zehn Personen: LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 19;… SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 306b Rn. 4;… Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, § 308 Rn. 6, § 306b Rn. 4 f.;… für eine Mindestanzahl von zwanzig Personen: MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 8 f.;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 306b Rn. 5) und fünfzig Personen (freilich ohne Begründung: Cantzler, JA 1999, 474, 476) genannt werden, hat der Bundesgerichtshof - ebenfalls für das gleichlautend in § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB enthaltene Merkmal - eine Anzahl von vierzehn Personen als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 178; hinsichtlich einer Anzahl von acht verletzten Personen allerdings im Ergebnis abweichend: BGH…, Urteil vom 17. November 2011 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091 Rn. 12 [insoweit in BGHSt 56, 94 nicht abgedruckt]).Schließlich ist der Strafrahmen des § 306b Abs. 1 StGB gegenüber demjenigen des § 306a Abs. 1 StGB lediglich im Mindestmaß geringfügig von einem auf zwei Jahre erhöht, wohingegen das Höchstmaß gleichbleibt (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 177 f.).
- BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409). - BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Während im Schrifttum überwiegend in Anlehnung an die Auslegung des insoweit gleichlautenden § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen Zahlen zwischen "mehr als drei" (…Wessels/Hettinger/Engländer, StrafR BT 1, 44. Aufl., Rn. 968;… für eine Mindestanzahl von zehn Personen: LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 19;… SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 306b Rn. 4;… Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, § 308 Rn. 6, § 306b Rn. 4 f.;… für eine Mindestanzahl von zwanzig Personen: MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 8 f.;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 306b Rn. 5) und fünfzig Personen (freilich ohne Begründung: Cantzler, JA 1999, 474, 476) genannt werden, hat der Bundesgerichtshof - ebenfalls für das gleichlautend in § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB enthaltene Merkmal - eine Anzahl von vierzehn Personen als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 178; hinsichtlich einer Anzahl von acht verletzten Personen allerdings im Ergebnis abweichend: BGH, Urteil vom 17. November 2011 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091 Rn. 12 [insoweit in BGHSt 56, 94 nicht abgedruckt]).
- BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Der Senat kann über die Revision des Angeklagten durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO befinden, obwohl der Generalbundesanwalt die Abänderung des angefochtenen Urteils im Adhäsionsausspruch beantragt hat (…BGH, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, Rn. 5; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90). - BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81
Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409). - BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85
Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409). - BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07
Entschädigung der Nebenklage (Stellung des Adhäsionsantrags)
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Der Senat kann über die Revision des Angeklagten durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO befinden, obwohl der Generalbundesanwalt die Abänderung des angefochtenen Urteils im Adhäsionsausspruch beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, Rn. 5; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90).
- BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23
Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …
Denn jedenfalls für Feuerwerkskörper, welche ? wie hier ? in ihrer Explosionswirkung erheblich über die Ware hinausgehen, die in Deutschland für die Überlassung an Verbraucher ohne Fachkenntnisse vorgesehen sind, kommt eine Restriktion des Tatbestands nicht in Betracht (vgl. für § 308 Abs. 1 StGB bereits BGH…, Urteil vom 28. Juni 2023 - 6 StR 118/23 Rn. 4;… Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 27; s. ferner BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 3 StR 264/21 Rn. 3 f.). - BGH, 21.07.2026 - 3 StR 234/26 Der Aufhebungsantrag hindert den Senat nicht an einer Entscheidung durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO, da das Revisionsgericht über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden kann, soweit es über den strafrechtlichen Teil des Urteils im Beschlussverfahren entscheiden kann (s. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90; vom 8. Dezember 2021 - 3 StR 264/21, juris Rn. 10).
- BGH, 05.11.2024 - 5 StR 406/24
Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben …
Für die in der Rechtsprechung bereits aufgetretenen Fälle hat der Bundesgerichtshof auf dieser Basis entschieden, dass das Merkmal der Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen im Sinne des § 308 Abs. 2 Alt. 2 StGB bei einer Verletzung von 21 Personen jedenfalls erfüllt ist (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 3 StR 264/21, NStZ 2022, 485). - LG Augsburg, 22.04.2024 - 3 KLs 102 Js 139049/23
Drei Jahre Haft nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel in Augsburg
Gleichzeitig orientiert sich dieser unbestimmte Rechtsbegriff an den vom Bundesgerichtshof zum Tatbestand des § 306b Abs. 1 StGB entwickelten Maßstäben (vgl. BGH vom 08.12.2021, 3 StR 264/21). - BGH, 29.10.2024 - 3 StR 413/24
Adhäsionsantrag (Inbezugnahme auf Strafanzeige)
Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts betreffend den Adhäsionsausspruch steht einer Entscheidung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 3 StR 264/21, juris Rn. 10 mwN).
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