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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,5101
BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72 (https://dejure.org/1972,5101)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1972 - 3 StR 270/72 (https://dejure.org/1972,5101)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72 (https://dejure.org/1972,5101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Autostraßenraubes - Rechtliche Würdigung bei dem Vorliegen einer schweren räuberischen Erpressung - Anforderungen an das Vorliegen eines Vermögensnachteils bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    "Unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" handelt, wer sich für das räuberische Unternehmen die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und die dadurch geschaffene erhöhte Gefahrenlage, das heißt eine solche Lage zunutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 18, 170 f [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]).

    Dabei ist auch der Mitfahrer vor Angriffen eines anderen Mitfahrers oder des Führers des Kraftfahrzeugs geschützt, und der Anwendung der Vorschrift steht auch nicht entgegen, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (BGHSt 13, 27; 15, 322) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60].

  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    "Unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" handelt, wer sich für das räuberische Unternehmen die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und die dadurch geschaffene erhöhte Gefahrenlage, das heißt eine solche Lage zunutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 18, 170 f [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]).

    Keine Anhaltspunkte bieten die Urteilsausführungen dafür, daß die Angeklagten etwa beabsichtigt hätten, nach der Tat mit Hilfe des Fahrzeugs rasch und unerkannt zu entkommen (vgl. BGHSt 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung …

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Denn die Gefährdung des dem Zeugen Witthaus zustehenden Rückzahlungsanspruchs war bei Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und der besonderen Umstände des Falles, auf die es hier ankommt (BGHSt 21, 112), nur abstrakter Natur.
  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    "Unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" handelt, wer sich für das räuberische Unternehmen die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und die dadurch geschaffene erhöhte Gefahrenlage, das heißt eine solche Lage zunutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 18, 170 f [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor …

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Dabei ist auch der Mitfahrer vor Angriffen eines anderen Mitfahrers oder des Führers des Kraftfahrzeugs geschützt, und der Anwendung der Vorschrift steht auch nicht entgegen, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (BGHSt 13, 27; 15, 322) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60].
  • RG, 07.06.1929 - I 52/29

    1. Kann dadurch Betrug begangen werden, daß amtliche Lieferungen vergeben werden, …

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Die gegen sie gerichtete Strafdrohung wird, soweit es sich um diese Seite des Tatbestands handelt, von derjenigen gegen die Tat aufgezehrt (so RGSt 63, 186, 192; vgl. auch RGSt 59, 321, 325/326).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern …

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Dabei ist auch der Mitfahrer vor Angriffen eines anderen Mitfahrers oder des Führers des Kraftfahrzeugs geschützt, und der Anwendung der Vorschrift steht auch nicht entgegen, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (BGHSt 13, 27; 15, 322) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60].
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung …

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Wiederholt aber hat der Bundesgerichtshof betont, daß das Merkmal "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" nicht gegeben ist, wenn der Plan des Täters zum Raub oder zur räuberischen Erpressung erst während eines Halts nach - jedenfalls vorläufiger - Beendigung der Fahrt entstanden ist; dann stand die Tat nicht mehr in der erforderlichen nahen Beziehung zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittel (so erstmals BGH…, Urt. vom 30. April 1963 - 5 StR 93/63 - und BGHSt 19, 191; vgl. ferner BGH VRS 29, 198; BGH Urt. vom 4. April 1967 - 5 StR 90/67 - und BGHSt 24, 320).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Wiederholt aber hat der Bundesgerichtshof betont, daß das Merkmal "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" nicht gegeben ist, wenn der Plan des Täters zum Raub oder zur räuberischen Erpressung erst während eines Halts nach - jedenfalls vorläufiger - Beendigung der Fahrt entstanden ist; dann stand die Tat nicht mehr in der erforderlichen nahen Beziehung zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittel (so erstmals BGH, Urt. vom 30. April 1963 - 5 StR 93/63 - und BGHSt 19, 191; vgl. ferner BGH VRS 29, 198;… BGH Urt. vom 4. April 1967 - 5 StR 90/67 - und BGHSt 24, 320).
  • RG, 07.07.1925 - I 259/25

    1. Kann die Ablösung einer entwerteten preußischen Gerichtskostenmarke von einem …

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72
    Die gegen sie gerichtete Strafdrohung wird, soweit es sich um diese Seite des Tatbestands handelt, von derjenigen gegen die Tat aufgezehrt (so RGSt 63, 186, 192; vgl. auch RGSt 59, 321, 325/326).
  • BGH, 30.04.1963 - 5 StR 93/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67

    Voraussetzungen eines Autostraßenraubs

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …

    Das Tatbestandselement der Vermögensschädigung, das bereits den Betrug begründet hat, darf dem Angeklagten daher nicht zur Begründung des Erpressungstatbestandes erneut angelastet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juni 1974 - 4 StR 83/74 bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72).
  • BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86

    Strafrechtliche Einordnung der Sicherung von durch einen vorangegangenen …

    Die nachträgliche Sicherung erweist sich vielmehr unter dem Blickpunkt der Vermögensbeschädigung als mitbestrafte Nachtat (BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72;… Lackner LK § 253 StGB Rdn. 36).

    Dies gilt hier für den Teilaspekt des Verhaltens des Angeklagten, der sich gegen die Willensentschließung des Bestohlenen, gegen die persönliche Freiheit des Opfers der "Vortat" richtet (BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72;… Lackner LK § 253 StGB Rdn. 36).

  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 83/74

    Mittäterschaft bei räuberischer Erpressung - Nötigung als mitbestrafte Nachttat …

    Nicht berührt wird daher die in der Drohung liegende Nötigung, die als solche strafbar bleibt (BGH, Urteil vom 21. November 1972, 3 StR 270/72; Schröder, JZ 1950, 94, 98; MDR 1950, 398, 400).
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