Rechtsprechung
| BGH, 25.08.1999 - 3 StR 276/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB
Anwendung des Regelbeispiels von § 177 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG - Judicialis
StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Bedrohung - Beleidigung - Gesamtfreiheitsstrafe - Bewährung - Revision - "Sexuelle Nötiogung in Form einer Vergewaltigung" - Eindringen mit einem Gegenstand - Regelbeispiel - Schuldmilderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
Minder schwerer Fall trotz Regelbeispiels eines besonders schweren Falles - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JR 2000, 475
- JR 2000, 476
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99
Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines …
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 3 StR 276/99
Es müßten dann aber schuldmildernde Umstände in einem ganz außergewöhnlichen Umfang vorhanden sein, um der Tat trotz Erfüllung eines Regelbeispieles das Gepräge eines minder schweren Falles geben zu können (vgl. BGH, Beschl. vom 11. August 1999 - 3 StR 253/99). - BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97
Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie …
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 3 StR 276/99
Die wirksam auf den Strafausspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe und den Ausspruch über die Gesamtstrafe beschränkte (vgl. BGH NStZ 1998, 210) Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg. - BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 3 StR 276/99
Juli 1997 (BGBl I 1607) angewandt und dort die Tat als "sexuelle Nötigung in Form einer Vergewaltigung" bezeichnet (zur Fassung des Tenors vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511; BGH, Urt. vom 23. März 1999 - 1 StR 25/99).
- BGH, 22.01.2025 - 6 StR 387/24
Besonders schwerer sexueller Übergriff (minder schwerer Fall, Sperrwirkung); …
Bei Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, ist eine besondere Erniedrigung in der Regel ohne Weiteres zu bejahen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 aaO; vom 24. April 2001 - 1 StR 94/01; vom 17. Dezember 1999 - 3 StR 524/99, NStZ 2000, 254, 255; Urteil vom 25. August 1999 - 3 StR 276/99). - BGH, 20.10.1999 - 2 StR 397/99
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
Rn. 4 Durch die Tat am 6. März 1998 hat der Angeklagte nicht eine sexuelle Nötigung (§ 177 StGB; hier in der Form der Vergewaltigung: vgl. hierzu BGH, Urt. vom 25. August 1999 - 3 StR 276/99), sondern einen sexuellen Mißbrauch einer widerstandsunfähigen Person (§ 179 StGB F: 1. Juli 1997) begangen, der in Tateinheit zu der vorsätzlichen Körperverletzung steht.
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