Rechtsprechung
| BGH, 10.09.1990 - 3 StR 281/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbindung zweier Verfahren zur gleichzeitigen Verhandlung bei Vorliegens eines im Schuldspruch rechtskräftigem Urteil für das eine Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90
Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 10.09.1990 - 3 StR 281/90
Soweit die Revision dagegen die Verwerfung der Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts Duisburg vom 10. November 1989 betrifft, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung zuständig (vgl. BGHSt 36, 348, 351; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Die vom Amtsgericht verhängte und durch die angefochtene Berufungsentscheidung bestätigte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten war zur Zeit der angefochtenen Entscheidung über die erstinstanzliche Anklage noch nicht rechtskräftig (§ 55 StGB); auch handelte es sich nicht um eine gleichzeitige Aburteilung i.S.d. § 53 StGB (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90).
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 10.09.1990 - 3 StR 281/90
Soweit die Revision dagegen die Verwerfung der Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts Duisburg vom 10. November 1989 betrifft, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung zuständig (vgl. BGHSt 36, 348, 351; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …
Zwar scheidet die Verbindung eines Berufungsverfahrens zu einem erstinstanzlichen Verfahren mit der Folge einer Verfahrensverschmelzung entsprechend § 4 StPO grundsätzlich aus, wenn in dem Berufungsverfahren horizontale Teilrechtskraft eingetreten ist, weil insoweit eine Überführung in ein insgesamt erstinstanzliches Verfahren nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschlüsse vom 10. September 1990 - 3 StR 281/90, BGHR StPO § 237 Verbindung 4;… vom 18. April 1991 - 4 StR 131/91, juris Rn. 3).
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