Rechtsprechung
| BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung einer sexuellen Beziehung als Strafmilderungsgrund - Strafschärfende Berücksichtigung eines fehlenden Milderungsgrundes - Strafschärfende Wertung eines nach Beschränkung der Strafverfolgung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 403
- NStZ 1982, 463
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; vom 20. August 1982 - 3 StR 283/82, NStZ 1982, 463; vom 19. November 1992 - 4 StR 549/92, StV 1993, 132; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103). - BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1982, 463).
- BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90
Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung
Nur dies würde es jedoch rechtfertigen, zur Abschreckung möglicher anderer künftiger Rechtsbrecher eine höhere als die sonst angemessene Strafe festzusetzen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 463;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2). - BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86
Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens - …
Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83). - BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch …
Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463). - BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).
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