Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tateinheitliches Zusammentreffen des Führens einer Waffe mit einer anderen Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- RG, 28.01.1932 - II 1274/31
In welchem Verhältnis steht das unerlaubte Führen einer Schußwaffe zum Raub nach …
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75
"In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß bei Straftaten, in denen gerade das Führen einer Waffe den Teil einer anderen Straftat ausmacht, das Führen der Waffe mit der anderen Straftat tateinheitlich zusammentrifft (RGSt 66, 117, 119;… BGH, Urt. v. 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54, Urt. v. 25. April 1967 - 1 StR 143/67 -); diese Tateinheit schließt dann das Waffenführen im Ganzen ein (…BGH, Urt. v. 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -). - BGH, 11.04.1961 - 1 StR 65/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75
"In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß bei Straftaten, in denen gerade das Führen einer Waffe den Teil einer anderen Straftat ausmacht, das Führen der Waffe mit der anderen Straftat tateinheitlich zusammentrifft (RGSt 66, 117, 119;… BGH, Urt. v. 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54, Urt. v. 25. April 1967 - 1 StR 143/67 -); diese Tateinheit schließt dann das Waffenführen im Ganzen ein (BGH, Urt. v. 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -). - BGH, 25.04.1967 - 1 StR 143/67
Zurechnungsunfähigkeit und erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75
"In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß bei Straftaten, in denen gerade das Führen einer Waffe den Teil einer anderen Straftat ausmacht, das Führen der Waffe mit der anderen Straftat tateinheitlich zusammentrifft (RGSt 66, 117, 119; BGH, Urt. v. 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54, Urt. v. 25. April 1967 - 1 StR 143/67 -); diese Tateinheit schließt dann das Waffenführen im Ganzen ein (…BGH, Urt. v. 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -). - BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75
"In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß bei Straftaten, in denen gerade das Führen einer Waffe den Teil einer anderen Straftat ausmacht, das Führen der Waffe mit der anderen Straftat tateinheitlich zusammentrifft (RGSt 66, 117, 119; BGH, Urt. v. 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54, Urt. v. 25. April 1967 - 1 StR 143/67 -); diese Tateinheit schließt dann das Waffenführen im Ganzen ein (…BGH, Urt. v. 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -). - BGH, 05.09.1972 - 5 StR 380/72
Tateinheit zwischen unbefugtem Waffenbesitz und der mit der Waffe begangenen …
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75
Ob es in Fällen, in denen das Führen der Waffe nicht zum Tatbestand der anderen Handlung gehört, darauf ankommt, daß der Täter zu Beginn der Dauerstraftat des unbefugten Waffenführens darauf aus war, mit der Waffe eine andere Straftat zu begehen (vgl. BGH, Beschl. v. 5. September 1972 - 5 StR 380/72 -), kann deshalb dahinstehen.
- BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens …
Das Vergehen gegen das Waffengesetz und die versuchte gefährliche Körperverletzung wären also tateinheitlich zusammengetroffen (vgl. auch RGSt 66, 117, 119, BGH Beschlüsse vom 27. August 1975 - 3 StR 284/75 - und vom 13. Januar 1978 - 2 StR 308/77) und hätten damit auch eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO gebildet (…KK § 264 StPO Rdn. 3, 4). - BGH, 31.03.1982 - 2 StR 641/81
Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in …
Das unberechtigte Führen stellt sich damit als Dauerstraftat oder fortgesetzte Handlung dar, die im vorliegenden Falle mit dem Erwerb von Waffe und Munition und der versuchten räuberischen Erpressung eine rechtliche Einheit bildet (BGHSt 29, 184, 186; BGH, Beschl. vom 27. August 1975 - 3 StR 284/75). - BGH, 04.10.1978 - 2 StR 318/78
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung beim Lösen …
Das unerlaubte Führen der Schußwaffe fiel jedoch tateinheitlich mit der fahrlässigen Tötung zusammen, da der Angeklagte den tödlichen Schuß beim Führen der Waffe auslöste, dieselbe Handlung also zur Verwirklichung des Tatbestands beider Straftaten gehörte (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1975 - 3 StR 284/75 -).
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