Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 176 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 5; ; StPO § 260 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Einstellungsbeschluss als ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtendes zwingendes Verfahrenshindernis; Rechtmäßigkeit eines Freispruchs von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Tochter aus tatsächlichen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 83
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06
Deshalb war insoweit das Verfahren vom Erlass des Einstellungsbeschlusses an nicht mehr gerichtlich anhängig (vgl. BGHSt 10, 88; 30, 197;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 154 Rdn. 17 m. w. N.). - BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach …
- BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Anklagesatz bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06
Da die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens nach § 154 Abs. 4 und 5 StPO nicht erfüllt sind, insbesondere der nach § 154 Abs. 5 StPO erforderliche Wiederaufnahmebeschluss nicht vorliegt und eine stillschweigende Wiederaufnahme - was sich bereits aus dem Wortlaut von § 154 Abs. 5 StPO ergibt - zur Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens nicht genügt, bildet der Einstellungsbeschluss vom 28. März 2006 ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des dem Beschluss nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO zwingt (vgl. BGH…, Urt. vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80;… Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 154 Rdn. 82; BayObLG NStZ 1992, 403). - BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80
Aufhebung eines Urteils und teilweise Verfahrenseinstellung
Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06
Da die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens nach § 154 Abs. 4 und 5 StPO nicht erfüllt sind, insbesondere der nach § 154 Abs. 5 StPO erforderliche Wiederaufnahmebeschluss nicht vorliegt und eine stillschweigende Wiederaufnahme - was sich bereits aus dem Wortlaut von § 154 Abs. 5 StPO ergibt - zur Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens nicht genügt, bildet der Einstellungsbeschluss vom 28. März 2006 ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des dem Beschluss nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO zwingt (vgl. BGH, Urt. vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80;… Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 154 Rdn. 82; BayObLG NStZ 1992, 403).
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele …
Sind eingestellte Taten ausgeurteilt worden, stellt das Revisionsgericht das (weitere) Verfahren insoweit ein (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13;… Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 19 ff., insoweit in BGHSt 57, 95 nicht abgedruckt; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83). - BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der …
Ein Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO ist nicht ergangen, bleibt allerdings im zweiten Rechtsgang möglich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, BGHR StPO § 154 Abs. 5 Wiederaufnahme 3 Rn. 2).Mit dem Einstellungsbeschluss ist die gerichtliche Anhängigkeit des Verfahrens wegen der Fälle II. 5. und 6. der Urteilsgründe entfallen und insofern ein Verfahrenshindernis entstanden, so dass für eine auf diese bezogene Verurteilung kein Raum mehr gewesen ist (…vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, juris Rn. 18; vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, BGHR StPO § 154 Abs. 5 Wiederaufnahme 3 Rn. 2;… Beschlüsse vom 13. November 2003 - 3 StR 359/03, juris Rn. 7; vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 154 Rn. 17, 22).
Dies gebietet nicht nur insoweit die Aufhebung des Urteils, sondern auch die Einstellung des dem Beschluss des Landgerichts vom 26. September 2023 nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13, BGHR StPO § 260 Abs. 3 Revisionsinstanz 3 Rn. 4; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, BGHR StPO § 154 Abs. 5 Wiederaufnahme 3 Rn. 2;… Beschluss vom 27. April 2000 - 4 StR 85/00, juris Rn. 4).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Damit ist die gerichtliche Anhängigkeit des Verfahrens wegen dieser Tat entfallen und insofern ein Verfahrenshindernis entstanden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, BGHR StPO § 154 Abs. 5 Wiederaufnahme 3 Rn. 2;… Beschlüsse vom 13. November 2003 - 3 StR 359/03, juris Rn. 7; vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 154 Rn. 17).Dies gebietet nicht nur die Aufhebung des Urteils, soweit der Angeklagte hinsichtlich Fall 4 der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 1. Juli 2021 freigesprochen worden ist, sondern auch die Einstellung des dem Beschluss des Landgerichts vom 7. April 2022 über die Einstellung nach § 154 Abs. 1 und 2 StPO im Fall 4 der Anklageschrift nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13, BGHR StPO § 260 Abs. 3 Revisionsinstanz 3 Rn. 4; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, BGHR StPO § 154 Abs. 5 Wiederaufnahme 3 Rn. 2;… Beschluss vom 27. April 2000 - 4 StR 85/00, juris Rn. 4).
- OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09
Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 2 RVs 85/20
Computerbetrug, Onlineticketkauf, unbefugte Kreditkartennutzung, Vermögensschaden
Sind eingestellte Taten abgeurteilt worden, stellt das Revisionsgericht das (weitere) Verfahren insoweit ein (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; NJW 2015, 181, 183;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 154a Rdn. 27). - KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09
Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch …
Mit der Einstellung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; NStZ 2007, 476; BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 3 StR 382/04;… BGH GA 1981, 36;… Beulke, a.a.O., Rdnr. 52;… Weßlau, a.a.O.;… Schoreit in Karlsruher Kommentar, StPO 6. A., § 154 Rdnr. 28).Da die Wiederaufnahme nur zulässig ist, wenn die Grundlage des Einstellungsbeschlusses nachträglich wegfällt (…vgl. Beulke, a.a.O., Rdnr. 75 und JR 1986, 50, 51) und das Gesetz die Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich nur unter den in § 154 Abs. 4 StPO genannten Voraussetzungen zulässt, wird trotz Vorliegens eines Wiederaufnahmebeschlusses das Verfahrenshindernis nicht beseitigt, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83;… Rieß GA 1981, 37).
- BGH, 13.08.2014 - 2 StR 128/14
Begriff der prozessualen Tat (Strafklageverbrauch; Unterscheidbarkeit von …
Wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, ist es nicht nachvollziehbar, an die Unterscheidbarkeit von gleichförmigen Serientaten bei Einstellungsentscheidungen gemäß § 154 Abs. 2 StPO höhere Anforderungen zu stellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 1 StR 321/11, NStZ-RR 2012, 50, 51; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 StR 290/06, BGHR StPO § 154 Abs. 5 Wiederaufnahme 3) als bei Tatkonkretisierungen in Anklageschriften (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46;… Schneider in KK-StPO, 7. Aufl., § 200 Rn. 5;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 200 Rn. 9, jeweils mwN), im Verurteilungsfall in den Urteilsgründen (…vgl. Kuckein in KK-StPO, aaO, § 267 Rn. 9a;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 267 Rn. 6a, jeweils mwN) oder bei Verurteilungen nebst Teilfreisprüchen, falls die Anzahl der festgestellten Taten die Anzahl der angeklagten Taten unterschreitet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 10 …und vom 13. Dezember 2000 - 5 StR 540/00, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 13). - OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts …
- OLG Naumburg, 13.04.2015 - 2 RV 42/15
Verfahrenseinstellung in laufender Berufungshauptverhandlung: Wiederaufnahme des …
Rn. 13 Da aber die Wiederaufnahme nur zulässig ist, wenn die Grundlage des Einstellungsbeschlusses nachträglich wegfällt und das Gesetz die Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich nur unter den in § 154 Abs. 4 StPO genannten Voraussetzungen zulässt, wird trotz Vorliegen eines Wiederaufnahmebeschlusses das Verfahrenshindernis nicht beseitigt, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vorliegen [vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; KG Berlin Beschluss vom 19.03.2009, (4) 1 Ss 98/09 - zitiert nach juris]. - BGH, 29.11.2011 - 1 StR 539/11
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses im Fall eines Vermerk der Einstellung im …
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Frage, ob das Landgericht das Verfahren hinsichtlich einzelner Taten nach § 154 Abs. 2 StPO wirksam eingestellt hat und damit insoweit der Einstellungsbeschluss ein Verfahrenshindernis geschaffen hat, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83; BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476). - OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 RVs 50/10
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