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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30799
BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23 (https://dejure.org/2023,30799)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2023 - 3 StR 292/23 (https://dejure.org/2023,30799)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 3 StR 292/23 (https://dejure.org/2023,30799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 32a StPO; § 32d StPO; § 341 Abs. 1 StPO
    Elektronische Einreichung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches Anwaltspostfach eines nicht am Verfahren beteiligten Rechtsanwalts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafprozessrecht: Förmliche Anforderungen für die Revisionseinlegung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32a Abs 3 StPO, § 32d S 2 StPO, § 341 Abs 1 StPO, § 53 BRAO
    Strafprozessrecht: Förmliche Anforderungen für die Revisionseinlegung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 32a Abs. 3 StPO, § 341 Abs. 1 StPO, § 53 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Übermittlung der Revisionseinlegung als elektronisches Dokument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlung der Revisionseinlegung als elektronisches Dokument

  • rechtsportal.de

    Übermittlung der Revisionseinlegung als elektronisches Dokument

  • datenbank.nwb.de

    Strafprozessrecht: Förmliche Anforderungen für die Revisionseinlegung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Versenden über das beA eines anderen Anwalts ist nicht möglich.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 371
  • NStZ-RR 2024, 25
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Übermittlung der Revisionsbegründung auf …

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).

    Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwältin N. hier als Vertreterin der Pflichtverteidigerin gemäß § 53 BRAO oder als sonstige Bevollmächtigte des Angeklagten tätig geworden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3 mwN; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 5), liegen nicht vor.

  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 144/23

    Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).

    Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwältin N. hier als Vertreterin der Pflichtverteidigerin gemäß § 53 BRAO oder als sonstige Bevollmächtigte des Angeklagten tätig geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3 mwN;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 5), liegen nicht vor.

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22

    Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 164/23

    Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument …

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3; vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches …

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 18.10.2022 - 3 StR 262/22

    Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Zulässigkeit der Signierung eines Schriftsatzes für Mitglied der Sozietät und …

    Denn dieser Entscheidung lag der Fall einer von dem Verteidiger maschinenschriftlich signierten Revisionseinlegungsschrift zugrunde, die aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eines nicht am Verfahren beteiligten anderen Rechtsanwalts übersandt und durch diesen qualifiziert elektronisch signiert worden war (BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2022, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023, 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25, 26 mwN).
  • BGH, 16.09.2025 - VIII ZB 25/25

    Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft: Wie ist Rechtsmittel einzureichen?

    Rn. 25 (a) Nach einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es bei der Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Dokuments über ein persönliches elektronisches Anwaltspostfach Wirksamkeitsvoraussetzung, dass der das Dokument einfach signierende verantwortliche Prozessbevollmächtigte die Übermittlung über sein beA selbst vornimmt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2025 - VIII ZB 12/25, juris Rn. 18;… vom 3. Juli 2024 - XII ZB 538/23, NJW 2024, 2996 Rn. 9;… vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23, NJW-RR 2024, 1058 Rn. 5 f.;… vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 15;… vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 11; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, juris Rn. 2 [zu § 32a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO];… BAG, NJW 2020, 2351 Rn. 13 ff.;… BFH, DStR 2025, 100 Rn. 23 f. [zu § 52a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO];… BVerwG, NVwZ 2022, 649 Rn. 4 ff. [zu § 55a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO];… BSG, NJW 2022, 1334 Rn. 7 [zu § 65a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGG]).
  • BGH, 24.07.2024 - 1 StR 238/24

    Formanforderungen an die Begründung der Revision (Formunwirksamkeit bei …

    Dies setzt voraus, dass der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als einfache Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung eigenhändig vornimmt; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts geschehen und zudem dieser - und nicht etwa ein Kanzleimitarbeiter - selbst der tatsächliche Versender sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23 Rn. 2;… vom 20. Juni 2023 - 2 StR 39/23 Rn. 7;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 8 …und vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 11).
  • BGH, 25.03.2025 - 4 StR 357/23

    Form der Revisionsbegründung (Einreichung durch Kanzleiangestellte; qualifizierte …

    Dass die Einreichung des elektronischen Dokuments hier durch eine Kanzleiangestellte vorgenommen worden sein könnte, ist angesichts der qualifizierten elektronischen Signatur des Verteidigers unschädlich (vgl. aber zur Übermittlung einfach signierter Dokumente per beA: BGH, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 4 StR 157/24; Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, jeweils mwN).
  • BGH, 29.05.2024 - 6 StR 93/24

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

    a) Zwar muss bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach gemäß § 32a Abs. 3 Var. 2 StPO i.V.m. § 31a BRAO das Dokument grundsätzlich über das Postfach desjenigen Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als einfache Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 5 StR 111/24; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 379).

    Zudem muss der Rechtsanwalt, der den Schriftsatz zu verantworten hat, die Einreichung des Schriftsatzes selbst vornehmen und somit der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24, Rn. 3; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, Rn. 2, NJW 2024, 371;… vom 20. Juni 2023 - 2 StR 39/23, Rn. 9, NStZ 2024, 124;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, Rn. 11; BSG, Beschluss vom 27. September 2023 - B 2 U 1/23 R); dementsprechend darf nach § 23 Abs. 3 Satz 5 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) das Recht, nichtqualifiziert elektronisch signierte Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg zu versenden, nicht auf andere Personen übertragen werden.

  • BGH, 01.07.2026 - 2 StR 259/26
    Damit fehlt es an einer formgerechten Revisionseinlegung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23 -).
  • BGH, 01.04.2026 - 3 StR 22/26
    Das Schreiben hätte entweder von dem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt B. als demjenigen, der es verfasst hat und inhaltlich verantwortet, qualifiziert elektronisch signiert werden müssen oder aber - ohne qualifizierte elektronische Signatur - von ihm selbst über sein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach als einem sicheren Übermittlungsweg elektronisch dem Landgericht übermittelt werden müssen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 198/24, juris Rn. 3; vom 29. Mai 2024 - 6 StR 93/24, NStZ-RR 2024, 316 f.; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25 f.;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, JR 2023, 396 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 17.03.2025 - 6 StR 34/25

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

    Die qualifizierte elektronische Signatur der verantwortenden Person tritt an die Stelle ihrer eigenhändigen Unterschrift und muss daher von derjenigen Person stammen, welche die formbedürftige Erklärung abgibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2024 - 6 StR 93/24, NStZ-RR 2024, 316;… vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24, Rn. 3; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25).
  • BGH, 20.08.2024 - 3 StR 275/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Rn. 3 Dem schließt sich der Senat an (…vgl. zudem BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24, juris Rn. 3;… vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24, juris Rn. 3 f.; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25, 26; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22).
  • OLG München, 02.02.2026 - 5 Ws 38/26

    Gefahrliche Körperverletzung, Berufungseinlegung, Elektronisches Anwaltspostfach, …

    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (BGH, Beschlüsse vom 04.10.2023 - 3 StR 292/23; vom 24.01.2023 - 6 StR 466/22; vom 18.10.2022 - 3 StR 262/22;… vom 03.05.2022 a.a.O.).
  • AGH Hessen, 16.07.2024 - 1 AGH 12/23

    Unzulässige Einreichung der Berufungsschrift in anwaltlichem Verfahren bei der …

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