Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1954 - 3 StR 293/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 179
- BGHSt 7, 179
- NJW 1954, 1538
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 15.10.1960 - 8 Ks 2/59
Exekution von mindestens 200 Häftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung' …
Schliesslich geschieht den Angeklagten Höhn und Hempel mit der hiernach zulässigen erneuten Verurteilung durch das Schwurgericht auch kein Unrecht, da die Vorschrift des § 7 StGB sinngemäss auch für durch die Besatzungsgerichte Verurteilte gilt (BGHSt 6, 179), die von den Angeklagten bereits in der sowjetischen Haft verbüsste Strafe also auf eine in diesem Verfahren gegen die Angeklagten zu verhängende zeitliche Freiheitsstrafe anzurechnen ist.Die gegen die Angeklagten Höhn und Hempel auf Grund ihrer Verurteilung durch das sowjetische Militärtribunal vollzogenen Freiheitsstrafen und die von dem Angeklagten Höhn in jenem Verfahren bis zu seiner Verurteilung erduldete Untersuchungshaft waren in sinngemässer Anwendung des § 7 StGB (BGHSt 6, 179), die von den Angeklagten Höhn und Böhm in diesem Verfahren erlittene Untersuchungshaft war gemäss § 60 StGB, da keiner der Angeklagten das Strafverfahren verzögert hat, auf die erkannten zeitigen Freiheitsstrafen anzurechnen.
- BGH, 05.02.1960 - 4 StR 576/59
Dem Händler obliegende Pflicht der Erkundigung nach der Herkunft einer …
Bei einer Zerstörung oder Zerstückelung der Art, daß die Stücke zu klein sind, um so wie ursprünglich oder ähnlich verwendet zu werden, kommt aber nur eine sogenannte Schrottverwertung mit chemischen Mitteln in Frage (BGHSt 6, 179, 181 ). - BGH, 15.06.1954 - 1 StR 64/54
Rechtsmittel
Gegenstände aus unedlem Metall sind solche, die im wesentlichen aus Metallen oder Metallegierungen der im § 1 Abs. 5 a.a.O. aufgeführten Art bestehen (BGHSt 4, 15; BGH Urt 3 StR 293/53 vom 26. Mai 1954, zum Abdruck bestimmt). - BGH, 08.11.1967 - 2 StR 538/67
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verführung eines Minderjährigen zur Unzucht - …
§ 20 a Abs. 1 StGB setzt aber anders als Abs. 2 voraus, daß jede nächste Tat der Rechtskraft der vorangegangenen Verurteilung zeitlich nachfolgen muß, wenn sie berücksichtigt werden soll (BGHSt 7, 179 [BGH 15.02.1955 - 5 StR 696/54]).
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