Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2002 - 3 StR 294/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 354 Abs. 1 StPO; § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
Verwerfung der Revision als unbegründet; nachträglicher Ausspruch über die Anrechnung in Italien erlittener Freiheitsentziehung durch den BGH - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer erlittenen Freiheitsentziehung - Maßstab der Anrechnung - Urteilsformel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 4
Anrechnungsmaßstab für in Italien erlittene Haft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 3 StR 294/02
Diese Entscheidung muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
- BGH, 18.06.2004 - 2 StR 147/04
Anrechnung in Italien erlittener Untersuchungshaft
Die Verhängung lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe steht der Notwendigkeit der Anrechnungsanordnung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Oktober 2002 - 3 StR 294/02). - BGH, 27.11.2003 - 3 StR 161/03
Verfahrenshindernis der Spezialität der Strafverfolgung (Auslieferungsverfahren; …
Dabei wird auch Gelegenheit bestehen, den Anrechnungsmaßstab für die in Estland erlittene Untersuchungshaft nicht nur in den Urteilsgründen, sondern auch in der Urteilsformel anzugeben (BGHSt 27, 287, 288; BGH, Beschl. vom 8. Oktober 2002 - 3 StR 294/02). - OLG Hamm, 18.02.2025 - 5 Ws 490/24
Anrechnung italienische Auslieferungshaft, Verfahrensfehler …
Nach gefestigter Rechtsprechung, auch des Bundesgerichthofs, ist die in italienischen Vollzugsanstalten erlittene Haft im Verhältnis 1:1 anzurechnen (BGH, Beschluss vom 18.08.2020 - 3 StR 206/20 -, juris; BGH Beschluss vom 12.07.2016 - 2 StR 440/15, BeckRS 2016, 13941, beck-online; BGH Beschluss vom 08.10.2002 - 3 StR 294/02 - nicht veröffentlicht, zitiert bei Seebode in: Leipold/ Tsambikakis/ Zöller, Anwaltkommentar, 3. Auflage 2020, § 51 StGB, Rn. 18; KG Berlin, Beschluss vom 05.06.1998 - 1 AR 541/98 - 5 Ws 308/98 -, juris; LG Braunschweig, Urteil vom 16.12.2019 - 1 KLs 71/19 -, juris). - LG Bochum, 22.06.2023 - 12 KLs 37/22 Insbesondere in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommt ein anderer Maßstab als 1:1 bei der Anrechnung nur in besonderen Ausnahmefällen, von denen ein solcher hier aber nicht ersichtlich ist, in Betracht (BGH, Beschluss vom 12.07.2016 - 2 StR 440/15; Beschluss vom 11.08.2004 - 2 StR 34/04; Beschluss vom 08.10.2002 - 3 StR 294/02).
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