Rechtsprechung
| BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von 120 Gramm Haschisch - Aufgehen der Tathandlung der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Handeltreiben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 505
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83
Die Tathandlung der Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG geht in diesem Tatbestand auf, soweit sie sich als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens darstellt (BGHSt 31, 163, 165) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]. - BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …
Auszug aus BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83
Er ist der Auffassung, daß bei der hier infrage stehenden Menge allenfalls beste Qualität - hierzu gibt es Erfahrungswerte - zur Erfüllung des Verbrechenstatbestandes genügt (vgl. dazu die in Strafverteidiger 1983, 241 abgedruckte Entscheidung des 5. Strafsenats, die bei einer Menge von insgesamt 261 Gramm Haschisch und 11, 5 Gramm Marihuana Feststellungen über Reinheitsgrad und Wirkstoffgehalt vermißt). - BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83
Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …
Auszug aus BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83
Der Senat hat in seinem im Strafverteidiger 1983, 331 abgedruckten Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 - näher dargelegt, daß die Rechtsprechung noch keine festen Grenzwerte für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals der "nicht geringen Menge" entwickelt hat.
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Soweit dem gefundenen Ergebnis frühere Senatsentscheidungen (BGHSt 31, 163 und StV 1983, 505) entgegenstehen sollten, wird an ihnen nicht festgehalten. - BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84
Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn …
Der 3. Strafsenat hat weder 120 Gramm Haschisch "guter Qualität" (Beschl. vom 26.8.1983 - 3 StR 294/83; vom 13.3.1984 - 3 StR 68/84) noch 50 Gramm Haschisch "bester Qualität", letzteres mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 15 % THC (Beschl. vom 28.10.1983 - 3 StR 418/83), zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreichen lassen. - BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat - …
Der Bundesgerichtshof hat nicht einmal eine Menge von 120 Gramm und von 'guter Qualität' als 'nicht geringe Menge' anerkannt (Beschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83; ähnlich Beschluß vom 17. Mai 1983 - 5 StR 283/83).
- BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem …
Eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG kann nach der bisherigen Rechtsprechung erst bei einem Wirkstoffanteil ab 18 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen werden (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - Strafverteidiger 1984, 26; vom 20. Januar 1984 - 2 StR 825/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83 = Strafverteidiger 1983, 505). - BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83
Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Einfuhr von 50 …
In seinemBeschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83 - hat er davon abgesehen, für das Betäubungsmittel Haschisch einen solchen Grenzwert festzusetzen, aber ausgeführt, daß 120 Gramm Haschisch allenfalls dann eine "nicht geringe Menge" sind, wenn es sich um ein Betäubungsmittel bester Qualität handelt. - BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83
Nicht geringe Menge - Haschisch - Wirkstoffgehalt - Fehlende Feststellung
Selbst wenn er Haschisch mit einem wesentlich höheren Wirkstoffgehalt verkauft haben sollte, so wäre damit die Grenze zur nicht geringen Menge in diesem Sinne noch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschluß vom 26.8.1983 - 3 StR 294/83 und 28.10.1983 - 3 StR 418/83). - BGH, 20.01.1984 - 2 StR 825/83
Bestimmung einer "nicht geringen Menge" nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - …
Diese Wirkstoffmenge sowie der Diacetylmorphin- und Monoacetylmorhpin-Anteil des Heroingemischs erfüllen noch nicht jenes Tatbestandsmerkmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August und 28. Oktober 1983 - 3 StR 294/83 sowie 3 StR 418/83). - BGH, 13.01.1984 - 2 StR 789/83
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Strafzumessung
5 g THC sind keine nicht geringe Menge eines Betäubungsmittels im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83). - BGH, 13.03.1984 - 3 StR 68/84
Unzureichende Feststellungen zur Betäubungsmittelmenge
Der Senat hat zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausgesprochen, daß 120 g Haschisch allenfalls dann eine nicht geringe Menge sind, wenn es sich um ein Betäubungsmittel bester Qualität handelt (Beschlüsse vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83 - und 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - StV 1983, 505; 1984, 26).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".