Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 7 StPO; § 275 Abs. 2 StPO
Urteilsabsetzungsfrist (fehlende Unterschrift); absoluter Revisionsgrund - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Absoluter Revisionsgrund fehlender richterlicher Unterzeichnung des Ersturteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 S 2 StPO, § 275 Abs 2 S 1 StPO, § 338 Nr 7 StPO
Revision in Strafsachen: Absoluter Revisionsgrund fehlender richterlicher Unterzeichnung des Ersturteils - Wolters Kluwer
Strafrechtliches Erfordernis zur Leistung einer Unterschrift aller an einem Urteil mitwirkenden Berufsrichter zur Erfüllung des § 275 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafrechtliches Erfordernis zur Leistung einer Unterschrift aller an einem Urteil mitwirkenden Berufsrichter zur Erfüllung des § 275 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zum Gebot des vollständigen schriftlichen Urteils
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Wenn die Vorsitzende das Urteil nicht unterschreibt
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Gebot des vollständigen schriftlichen Urteils
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.10.2009 - 12 KLs 40/09
- BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 167
- StV 2010, 618
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 09.11.1999 - 4 Ss 1038/99
Fehlender Eröffnungsbeschluß, Eröffnungsbeschluß ohne Unterschrift
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 275 StPO; vgl. für den nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschluss OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Frankfurt StV 1992, 58 f.). - BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248;… BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5;… vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36). - OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 275 StPO; vgl. für den nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschluss OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Frankfurt StV 1992, 58 f.). - BGH, 09.11.1994 - 3 StR 436/94
Urteil - Vollständigkeit - Unterschrift der Richter - Verhinderungsvermerk
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5;… vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).
- BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als …
Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2;… Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat…, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1). - OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des …
Die Unterschrift der Richterin auf der Zustellungsverfügung vom 12.05.2015 genügte nicht, da die Richterin hierdurch nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen, an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihr unterschriebenen Urteils übernimmt (BGH StV 2010, 618). - BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Form des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter: Verhinderung, Fehlen …
Dasselbe gilt für die Unterschrift des Vorsitzenden Richters unter der Zustellungsverfügung, da er dadurch nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen, an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihm unterschriebenen Urteils übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 30/10 Rn. 2).
- OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14
Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen
Beim Fehlen einzelner Unterschriften ist die Verfahrensrüge zu erheben, da der Mangel seine Grundlage in einer verfahrensrechtlichen Norm (§ 275 Abs. 2 StPO) hat, ohne dass dem Urteilstext bereits aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann (BGH, Beschluss vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, zit. n. [...]; NStZ-RR 2003, 85; NStZ-RR 2000, 237 [BGH 26.10.1999 - 4 StR 459/99] ; NStZ 1991, 297; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 24 [OLG Hamm 29.04.2008 - 4 Ss 90/08] ;… Meyer-Goßner/Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. (2015), § 275, Rn. 28;… KK/Greger, StPO, 7. Aufl. (2013), § 275, Rn. 68/69;… BeckOK/Peglau, StPO, Stand: 15.01.2015, § 275, Rn. 24;… BeckOK/Wiedner, StPO, Stand: 15.01.2015, § 338, Rn. 147a;… Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl. (2013), § 275, Rn. 70). - LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Entbehrlichkeit einer qualifizierten Signatur beim Strafbefehlsantrag und bei der …
Rn. 29 Für diese Auslegung spricht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage der Auswirkung eines Urteils ohne Unterschrift der befassten Richter deutlich strenger ausfällt (so z.B. Beschluss des BGH vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, und Beschluss vom 14.02.2024, 4 StR 232/23).Hiernach genügt auch die unter der Zustellverfügung befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters nicht als Ersatz dafür, dass er durch die Unterschrift des Urteils die Verantwortung für dessen Inhalt übernimmt (Beschluss des BGH vom 01.04.2010, 3 StR 30/10).
- OLG Köln, 26.09.2024 - 1 ORs 162/24
Urteil, Unterschriften der Berufsrichter, Berufung, Verwerfung der Berufung, …
Rn. 14 Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGH StV 2010, 618; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2010, 250; SenE v. 13.09.2005 - 83 Ss 47/05; SenE v. 22.02.2011 - III-1 RVs 35/11; SenE v. 27.11.2012 - III-1 RVs 215/12;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 275 Rdn. 4).Die Unterschrift unter den Urteilsgründen als letzter Akt der Urteilsfällung kann nicht durch eine solche auf einer von dem erkennenden Richter unterzeichneten gesonderten Verfügung ersetzt werden (vgl. BGH StV 2010, 618; SenE v. 19.11.2002 - Ss 479/02 B - m.w.N.; SenE v. 13.09.2005 - 83 Ss 47/05; SenE v. 19.07.2011 - III-1 RVs 166/11 = NStZ-RR 2011, 348;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 275 Rdn. 6).
- OLG Köln, 19.06.2024 - 1 QRs 162/24 Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGH StV 2010, 618; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2010, 250; SenE v. 13.09.2005 - 83 Ss 47/05; SenE v. 22.02.2011 - III-1 RVs 35/11; SenE v. 27.11.2012 - III-1 RVs 215/12;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 275 Rdn. 4).
Die Unterschrift unter den Urteilsgründen als letzter Akt der Urteilsfällung kann nicht durch eine solche auf einer von dem erkennenden Richter unterzeichneten gesonderten Verfügung ersetzt werden (vgl. BGH StV 2010, 618; SenE v. 19.11.2002 - Ss 479/02 B - m.w.N.; SenE v. 13.09.2005 - 83 Ss 47/05; SenE v. 19.07.2011 - III-1 RVs 166/11 = NStZ-RR 2011, 348;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 275 Rdn. 6).
- OLG Köln, 19.06.2024 - 1 QRBs 172/24 Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGH StV 2010, 618; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2010, 250; SenE v. 13.09.2005 - 83 Ss 47/05; SenE v. 22.02.2011 - III-1 RVs 35/11; SenE v. 27.11.2012 - III-1 RVs 215/12;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 275 Rdn. 4).
Die Unterschrift unter den Urteilsgründen als letzter Akt der Urteilsfällung kann nicht durch eine solche auf einer von dem erkennenden Richter unterzeichneten gesonderten Verfügung ersetzt werden (vgl. BGH StV 2010, 618; SenE v. 19.11.2002 - Ss 479/02 B - m.w.N.; SenE v. 13.09.2005 - 83 Ss 47/05; SenE v. 19.07.2011 - III-1 RVs 166/11 = NStZ-RR 2011, 348;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 275 Rdn. 6).
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