Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Revision - Rechtsmittelverzicht - Anfechtung - Irrtum - Widerruf - Angeklagter - Verhandlungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unüberlegter Rechtsmittelverzicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Eine unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181, 329, BGH Beschluss vom 9. September 1997, 4 StR 422/97, BGH StV 1994, 64 und BGH NStZ-RR 1997, 173).". - BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund …
Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Eine unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181, 329, BGH Beschluss vom 9. September 1997, 4 StR 422/97, BGH StV 1994, 64 und BGH NStZ-RR 1997, 173).". - BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - …
Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Eine unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181, 329, BGH Beschluss vom 9. September 1997, 4 StR 422/97, BGH StV 1994, 64 und BGH NStZ-RR 1997, 173).". - BGH, 09.09.1997 - 4 StR 422/97
Wirksamkeit ud Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Eine unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181, 329, BGH Beschluss vom 9. September 1997, 4 StR 422/97, BGH StV 1994, 64 und BGH NStZ-RR 1997, 173).".
- BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00
Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des …
Diese Rechtsmittelverzichtserklärung kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden; eine möglicherweise unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181; 329; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - 4 StR 422/97; BGH StV 1994, 64; BGH NStZ-RR 1997, 173; BGH, Beschl. v. 2. August 2000 - 3 StR 302/00).
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