Rechtsprechung
| BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern - Kindesmißbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 191
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (24)
- BGH, 13.06.1990 - 3 StR 7/90
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Anforderungen an die Rüge …
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).Schließlich dürfen in diesem Zusammenhang die Ungewißheiten nicht außer Betracht bleiben, die in der zeitlichen Abfolge der Einzelakte objektiv bestehen (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 24).
Es geht nicht an, bei der Prüfung des Gesamtvorsatzes von einer größeren, die Annahme gesamtvorsätzlichen Handelns unter Umständen eher stützende Dichte der Tatbegehungen auszugehen als bei der Festlegung des Mindestschuldumfanges (vgl. dazu BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 24).
- BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).
- BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90
Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges - …
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).
- BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58
Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.;… BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung - …
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Sie genügen nicht den strengen Anforderungen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 30), die zur subjektiven Tatseite der fortgesetzten Handlung an die Annahme eines Handelns mit Gesamtvorsatz zu stellen sind.Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).
- BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Schon der lange Zeitraum von mehreren Jahren läßt es, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, aus tatsächlichen Gründen schwer vorstellbar erscheinen, daß ein Täter zu Beginn der Handlungskette konkrete Vorstellungen über Ablauf, Dauer und Umfang der zu verübenden Einzelakte zu bilden vermag und daß dies über bloße Vermutungen und Unterstellungen hinausgehend auch festgestellt werden kann (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 17 bis 20).
- BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines über den bloßen Willen zur Tatwiederholung hinausgehenden Entschlusses, der die vom Täter ins Auge gefaßten späteren Teilakte nicht nur den Einzelheiten nach zumindest insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45; 36, 105, 109; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]mit weiteren Nachweisen), sondern auch ihrem Gesamtumfang (Gesamterfolg) nach annähernd erfaßt (vgl. BGHSt 38, 165, 167; 26, 4, 7 f.; 16, 124, 128 f.; 12, 148, 145 f.; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13, 18 bis 22, 24, 29 bis 31, 33 und 36).
- BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92
Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich
Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Dieses Erfordernis, daß die Tätervorstellung auf den Gesamtumfang der künftigen Tatbegehungen erstreckt sein muß, darf bei "Sexualstraftaten" wie hier selbst dann, wenn sie "im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen oder familiären Verhältnissen" begangen sind (BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92), nicht etwa deshalb abgeschwächt werden, weil es an einem "Gesamterfolg" mangelt, wie er bei Vermögensstraftaten im Gesamtschaden festzustellen ist.Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92, in dem der 1. Strafsenat zu erkennen gibt, daß er unter bestimmten Voraussetzungen bei "Sexualstraftaten" im Familienverband geringere Anforderungen an die Tätervorstellung vom Gesamtumfang der künftigen Einzelakte stellt (zustimmend: BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92), hindert den Senat nicht, die dargelegte Auffassung zu vertreten.
- BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86
Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf …
- BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
- BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
- BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89
Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
- BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere …
- BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …
- BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung - …
- BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom …
- BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und …
- BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die …
- BGH, 06.02.1990 - 4 StR 13/90
Beschwer durch rechtsfehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen …
- BGH, 08.10.1990 - 4 StR 434/90
Voraussetzungen an die Festellungen hinsichtlich der Annahme eines …
- BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90
Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt
- BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines …
Für diesen Bereich finden sich auch in der Rechtsprechung des 3. und des 4. Strafsenats Einschränkungen, indem zum Beispiel im Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 die dahingehende Forderung abgeschwächt und im Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 insoweit aufgegeben wird. - BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 (…BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 40), in dem entgegen der Annahme des 1. Strafsenats (Beschluß vom 16. März 1993 - 1 StR 42/93) ein Fortsetzungsvorsatz gerade nicht als ausreichend angesehen worden ist;. - BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte …
Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (…Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, …und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat…, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
- BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92
Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß - …
Für diesen Bereich finden sich auch in der Rechtsprechung des 3. und des 4. Strafsenats Einschränkungen, indem zum Beispielim Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 die dahingehende Forderung abgeschwächt undim Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 insoweit aufgegeben wird. - BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat
Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167);… BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92). - BGH, 07.09.1992 - 3 StR 278/92
Einverständlicher Beischlaf zwischen Verwandten - Anforderungen an die …
Abschließend weist der Senat darauf hin, daß die Ausführungen des Landgerichts zum Gesamtvorsatz nicht der Rechtsprechung des Senats entsprechen (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvors. 24; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92) und die Strafzumessungserwägungen nicht ausreichend deutlich machen, warum gegen den unbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe nahe der Höchststrafe verhängt worden ist. - BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92
Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als …
Abgesehen von diesen schon für sich zur Aufhebung zwingenden Mängeln hat der Senat Bedenken grundsätzlicher Art, Feststellungen zu gleichartigen Einzeltaten, die ohne Individualisierung und Konkretisierung des jeweiligen Sachverhalts, lediglich gestützt auf schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung, getroffen werden, als ausreichende Grundlage für eine Verurteilung anzuerkennen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92
Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen …
Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 - = NStZ 1992, 553, 554) [BGH 06.07.1992 - 5 StR 302/92] fest, daß in Fällen der vorliegenden Art, bei denen es zu einer Vielzahl von sexuellen Mißbrauchshandlungen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise, zudem - wie hier - in zeitlich dichter Folge, im Rahmen eines Beziehungsgeflechtes bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen kommt, es der Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter zu Beginn seiner Handlungen die Anzahl der beabsichtigten sexuellen Handlungen und die Dauer seines Vorgehens noch nicht im voraus bestimmt hat (…vgl. auch BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 38; dazu krit. BGH Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92). - BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den …
Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen …
Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 - = NStZ 1992, 553, 554) fest, daß in Fällen der vorliegenden Art, bei denen es zu einer Vielzahl von sexuellen Mißbrauchshandlungen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise, zudem - wie hier - in zeitlich dichter Folge, im Rahmen eines Beziehungsgeflechtes bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen kommt, es der Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter zu Beginn seiner Handlungen die Anzahl der beabsichtigten sexuellen Handlungen und die Dauer seines Vorgehens noch nicht im voraus bestimmt hat (…vgl. auch BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 38; dazu krit. BGH Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92). - BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Aufhebung eines Schuldspruchs wegen lückenhaften und unklaren Feststellungen - …
- BGH, 16.03.1993 - 1 StR 42/93
Annahme einer fortgesetzten Tat des Beischlafs zwischen Verwandten - …
- BGH, 07.09.1992 - 3 StR 372/92
Annahme einer vollendeten Nötigung bei Motivation einer Person zu einer höheren …
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