Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2014 - 3 StR 308/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 StPO; § 345 StPO
Widersprüchliche Begründung der Verfahrensrüge: unklare Angriffsrichtung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwertung der Aussage eines als Beschuldigter vernommenen Zeugen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 55 ; StPO § 349 Abs. 2
Verwertung der Aussage eines als Beschuldigter vernommenen Zeugen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13
Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und …
Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 3 StR 308/14
Die Verfahrensrüge, erhoben im Zusammenhang mit der Verwertung der Aussagen, die der Zeuge M. als Beschuldigter in dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren gemacht hat (Seiten 14 bis 631 der Revisionsbegründung von Rechtsanwalt H.), ist bereits deswegen unzulässig, weil deren Angriffsrichtung nicht eindeutig bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222).
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels; …
Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14, juris; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162 sowie Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94;… KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN). - BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16
Beweisantrag (Entscheidung im Freibeweisverfahren)
Es kann daher offen bleiben, ob die Rüge bereits unzulässig ist, weil ihre Angriffsrichtung (Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO durch eine fehlerhafte Antragsablehnung oder Verletzung von § 244 Abs. 6 StPO durch Ablehnung erst im Urteil) nicht hinreichend bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 255/98, NStZ 1998, 636; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14).
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