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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1493
BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78 (https://dejure.org/1978,1493)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1978 - 3 StR 310/78 (https://dejure.org/1978,1493)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1978 - 3 StR 310/78 (https://dejure.org/1978,1493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei einer Reihe gleichartiger Straftaten - Fortsetzungszusammenhang bei neu gefasstem Tatentschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 16
  • NStZ 1981, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus, um den für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen (BGH bei Dallinger MDR 1972, 752;… BGH GA 1960, 375; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75).

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Einfuhr- und Verkaufssystem vorhanden ist, das nicht für jeden Einzelverkauf zu neuen Tatentschlüssen nötigt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 -, 24. Februar 1976 - 1 StR 606/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus, um den für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen (BGH bei Dallinger MDR 1972, 752;… BGH GA 1960, 375; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75).

    Dementsprechend begründet auch die Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle (etwa zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelgenusses) zu verschaffen, keinen Gesamtvorsatz, sondern unter Umständen das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78

    Vorliegen eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bestehen …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Dementsprechend begründet auch die Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle (etwa zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelgenusses) zu verschaffen, keinen Gesamtvorsatz, sondern unter Umständen das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Einfuhr- und Verkaufssystem vorhanden ist, das nicht für jeden Einzelverkauf zu neuen Tatentschlüssen nötigt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 -, 24. Februar 1976 - 1 StR 606/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Denn rechtlich ist es möglich, daß sich ein Gesamtvorsatz vor Beendigung einer Tat auf weitere Teilakte der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe ausdehnt und sie mit dem oder den vorhergehenden im Rechtssinne zu einer Handlungseinheit verbindet (BGHSt 19, 323; 21, 319, 322; 23, 33).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    "Unter Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Betätigung, also jedenfalls auch der Kauf (Erwerb) zum Zwecke des Weiterverkaufes und die der Zweckrichtung dienende Veräußerung zu verstehen (BGHSt 25, 290, 293).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Denn rechtlich ist es möglich, daß sich ein Gesamtvorsatz vor Beendigung einer Tat auf weitere Teilakte der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe ausdehnt und sie mit dem oder den vorhergehenden im Rechtssinne zu einer Handlungseinheit verbindet (BGHSt 19, 323; 21, 319, 322; 23, 33).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Denn rechtlich ist es möglich, daß sich ein Gesamtvorsatz vor Beendigung einer Tat auf weitere Teilakte der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe ausdehnt und sie mit dem oder den vorhergehenden im Rechtssinne zu einer Handlungseinheit verbindet (BGHSt 19, 323; 21, 319, 322; 23, 33).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Nach der ständigen, wiederholt bekräftigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Erwerb, Besitz, Einfuhr und Veräußerung rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte des Gesamtgeschehens (…BGH a.a.O.; weitere Nachweise bei Schmidt, MDR 1978, 5 f).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz - …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Andererseits ist für die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht erforderlich, daß die Händler, von denen der Täter das Rauschgift bezieht, und seine Abnehmer - Zwischenhändler oder Verbraucher - von vornherein feststehen (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75

    Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen - …

    Auszug aus BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
    Dementsprechend begründet auch die Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle (etwa zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelgenusses) zu verschaffen, keinen Gesamtvorsatz, sondern unter Umständen das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).
  • BGH, 20.10.1977 - 4 StR 488/77

    Erwerb und Einfuhr von Haschisch - Weiterveräußerung von Haschisch im Inland

  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat - …

    Es handelte sich offensichtlich um ein eingespieltes Bezugssystem, das nicht für jeden Einzelkauf zu einem neuen Tatentschluß nötigte (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 - und vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78 -).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 114/81

    Voraussetzungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - Die Bedeutung des …

    Es fehlt jede Beschreibung und Umgrenzung der geplanten Tat nach Ort, Zeit und Begehungsweise (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 106; BGH, Beschluß vom 24. März 1981 - 5 StR 150/81).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84

    Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als …

    Letztere ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, Urteil vom 21. Juli 1980 - 1 StR 804/79; Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 2 StR 163/80; Urteil vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81; Beschluß vom 4. März 1983 - 3 StR 27/83 und Beschluß vom 23. März 1984 - 2 StR 119/84).
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 323/80

    Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen - …

    Die Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zur Tatausführung tragen hier die Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, an den die Rechtsprechung gerade bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz keine allzu strengen Anforderungen stellt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78).
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