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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4006
BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97 (https://dejure.org/1997,4006)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1997 - 3 StR 325/97 (https://dejure.org/1997,4006)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1997 - 3 StR 325/97 (https://dejure.org/1997,4006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 102
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97
    In einem solchen Fall ist das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHR StPO § 344 I Antrag 3;… Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96

    vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden …

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97
    Deshalb liegt es fern, daß das Herzversagen gerade im unmittelbaren Anschluß an die massive Gewaltanwendung des Angeklagten allein aufgrund des vorhandenen Krankheitsbildes zur Tatzeit eingetreten sei (vgl. Senatsurteil NStZ 1997, 341;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 9 - "medizinische Rarität" ).
  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94

    Totschlag - Tötung - Schwere Körperverletzung - Psychische Folgen

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97
    Deshalb liegt es fern, daß das Herzversagen gerade im unmittelbaren Anschluß an die massive Gewaltanwendung des Angeklagten allein aufgrund des vorhandenen Krankheitsbildes zur Tatzeit eingetreten sei (vgl. Senatsurteil NStZ 1997, 341; BGHR StGB § 226 Todesfolge 9 - "medizinische Rarität" ).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97
    Außer Betracht zu bleiben haben Zweifel, die sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 m.Nachw.).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem …

    Rn. 9 a) Soweit das Landgericht gemeint hat, nicht ausschließen zu können, dass früher zugefügte Verletzungen und der zunehmend schlechte Allgemeinzustand aufgrund mangelnder Ernährung und einer Sepsis letztendlich todesursächlich waren (UA S. 46), ist diese Beweiswürdigung schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Annahme einer Sepsis als Todesursache sich als bloße fern liegende hypothetische Möglichkeit darstellt, für die nach den Feststellungen und dem mitgeteilten Inhalt der rechtsmedizinischen Gutachten nichts spricht (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 27.11.2024 - 6 StR 210/24

    Gewerbsmäßiger Betrug, bandenmäßiger Betrug (Abgrenzung Täterschaft und …

    In Zweifelsfällen ist das Gewollte unter Berücksichtigung des gesamten Revisionsvorbringens im Wege der Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 19. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757; vom 12. November 1997 - 3 StR 325/97, NStZ-RR 1998, 102;… vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, Rn. 3).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit …

    a) Soweit das Landgericht gemeint hat, nicht ausschließen zu können, dass früher zugefügte Verletzungen und der zunehmend schlechte Allgemeinzustand aufgrund mangelnder Ernährung und einer Sepsis letztendlich todesursächlich waren (UA S. 46), ist diese Beweiswürdigung schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Annahme einer Sepsis als Todesursache sich als bloße fern liegende hypothetische Möglichkeit darstellt, für die nach den Feststellungen und dem mitgeteilten Inhalt der rechtsmedizinischen Gutachten nichts spricht (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität Beweiswürdigung 3).
  • LG Duisburg, 18.11.2024 - 36 Ks 1/24
    Rn. 164 Voraussetzung für die Überzeugungsbildung des Gerichts ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und damit nicht anzuzweifelnde Gewissheit, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; außer Betracht zu bleiben haben Zweifel, die sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1997, 3 StR 325/97, NStZ-RR 1998, 102).
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