Rechtsprechung
| BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Anforderungen an die Feststellung eines mittäterschaftsbegründenden Tatbeitrags bei mehreren gleichartigen Betrugstaten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Tatbeteiligung als Mittäter durch Vorbereitungshandlung oder Unterstützungshandlung i.R.d. Abschlusses von Mobilfunkverträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2 ; StGB § 246 Abs. 1
Tatbeteiligung als Mittäter durch Vorbereitungshandlung oder Unterstützungshandlung i.R.d. Abschlusses von Mobilfunkverträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mittäterschaft erfordert nicht notwendigerweise Mitwirkung am Kerngeschehen der Tat
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei …
Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14
Zwar erfordert die Annahme von Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen der Tat; vielmehr kann für eine Tatbeteiligung als Mittäter auch ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag ausreichen, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15
Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben
Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen. - BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
Völkermordurteil teilweise aufgehoben
Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7;… Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen. - BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)
Dabei erfordert Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14 jeweils mwN). - BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Computerbetrug (wertende …
Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7;… Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
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