Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 184b StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Besitz und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Konkurrenzen bei Besitz und Drittbesitzbeschaffung kinderpornographischer Schriften
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 184b Abs 1 Nr 1 Alt 1 StGB, § 184b Abs 1 Nr 1 Alt 2 StGB, § 184b Abs 1 Nr 2 StGB
Konkurrenzen bei Besitz und Drittbesitzbeschaffung kinderpornographischer Schriften - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 52 StGB, § 184b Abs. 3 Alt. 2 StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und Var. 2 StGB, § 184b Abs. 3 StGB, § 3 StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften; Tateinheitliches Zusammentreffen des ausgeurteilten Besitzes kinderpornographischer Schriften neben den Drittbesitzverschaffungen
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Besitz und Drittbesitzverschaffung von Kipo, Tatmehrheit oder Tateinheit?
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 11.08.2023 - 121 Js 2/23
- LG Duisburg, 11.08.2023 - 34 KLs 1/23
- BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 74
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.01.2022 - 1 StR 424/21
Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen und Zugänglichmachen gegenüber Dritten …
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (s. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 18 f.; s.a. Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, juris Rn. 6;… vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15; abweichend womöglich BGH…, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Tenor und Rn. 3 f. unter Verneinung eines Besitzes, der "in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht", obgleich "der Angeklagte das Video zuvor und danach in Besitz hatte").Da es sich bei der Drittbesitzverschaffung gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB um eine dem Verbreiten und öffentlich Zugänglichmachen nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und Var. 2 StGB gleichgestellte Tatbestandsvariante handelt, kann insoweit nichts Anderes gelten (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6;… s.a. Beschluss vom 28. Juni 2023 - 3 StR 123/23, juris Rn. 19, wobei die dortige Ablehnung des Besitztatbestandes wohl der mangelnden Feststellung einer über die Momente der Drittbesitzverschaffung hinausgehenden Verfügungsgewalt geschuldet gewesen sein dürfte).
- BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22
Besitz kinderpornographischer Schriften (Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz …
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (s. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 18 f.;… s.a. Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, juris Rn. 6;… vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15; abweichend womöglich BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Tenor und Rn. 3 f. unter Verneinung eines Besitzes, der "in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht", obgleich "der Angeklagte das Video zuvor und danach in Besitz hatte").Denn nach der ersten Drittbesitzverschaffung sowie vor und nach jeder weiteren Versendung kam dem Besitz wieder eigenständige Bedeutung zu, wobei er andererseits nicht in der Lage ist, die Drittbesitzverschaffungen zu verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Rn. 3 f.;… SK-StGB/Greco, 10. Aufl. 2024, § 184b Rn. 48).
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer …
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (s. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 18 f.;… s.a. Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, juris Rn. 6; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15; abweichend womöglich BGH…, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Tenor und Rn. 3 f. unter Verneinung eines Besitzes, der "in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht", obgleich "der Angeklagte das Video zuvor und danach in Besitz hatte").
- BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht …
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Da es sich bei der Drittbesitzverschaffung gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB um eine dem Verbreiten und öffentlich Zugänglichmachen nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und Var. 2 StGB gleichgestellte Tatbestandsvariante handelt, kann insoweit nichts Anderes gelten (BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6; s.a. Beschluss vom 28. Juni 2023 - 3 StR 123/23, juris Rn. 19, wobei die dortige Ablehnung des Besitztatbestandes wohl der mangelnden Feststellung einer über die Momente der Drittbesitzverschaffung hinausgehenden Verfügungsgewalt geschuldet gewesen sein dürfte). - BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (s. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 18 f.;… s.a. Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, juris Rn. 6;… vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15; abweichend womöglich BGH…, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Tenor und Rn. 3 f. unter Verneinung eines Besitzes, der "in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht", obgleich "der Angeklagte das Video zuvor und danach in Besitz hatte"). - BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten …
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Zudem begründet der zumindest teilweise im Bundesgebiet ausgeübte Besitz insgesamt die deutsche Strafgewalt (§ 3 StGB), ohne dass es darauf ankommt, von wo aus die Dateiversendungen erfolgt sind (vgl. UA S. 8, 12 und dazu BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 3 StR 64/22, BGHSt 67, 177, juris Rn. 21 ff.). - BGH, 03.05.2019 - 3 StR 86/19
Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (s. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 18 f.;… s.a. Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, juris Rn. 6; vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, juris Rn. 6;… vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15; abweichend womöglich BGH…, Beschluss vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, juris Tenor und Rn. 3 f. unter Verneinung eines Besitzes, der "in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten erforderlichen Besitz hinausgeht", obgleich "der Angeklagte das Video zuvor und danach in Besitz hatte"). - BGH, 21.06.2022 - 4 StR 460/21
Konkurrenzen (Diebstahl mit Waffen; versuchte Nötigung; Nötigung; sukzessive …
Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 3 StR 334/24
Mit der Korrektur des Schuldspruchs einher geht der Wegfall der Einzelfreiheitsstrafe von drei Monaten, die wegen des (als rechtlich selbständig zur Verurteilung gelangten) Besitztatbestandes verhängt wurde (UA S. 19 f.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Juni 2022 - 4 StR 460/21).
- BGH, 09.12.2025 - 3 StR 472/25 Dabei liegt dem Besitz mehrerer inkriminierter Inhalte ein einheitlicher Verstoß gegen § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB zugrunde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25, juris Rn. 5;… Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 351/24, juris Rn. 17; Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3;… vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4).
Denn der strafrechtliche Unwert des Tatbestands des Besitzes, wie ihn die Strafandrohung des § 184b Abs. 3 StGB zum Ausdruck bringt, bleibt hinter demjenigen der nach § 184b Abs. 1 Satz 1 StGB prinzipiell strenger bestraften Begehungsweisen zurück (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25, juris Rn. 8;… Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 351/24, juris Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3; vom 21. September 2022 - 1 StR 248/22, NStZ-RR 2023, 47, 48).
Rn. 9 e) Da die Fälle, in denen der Angeklagte ausschließlich jugendpornographische Inhalte an Dritte weiterleitete (Fälle II.1.2.4., II.3.2.2., II.3.2.3., II.3.6.2., II.3.6.3., II.3.17., II.3.24., II.3.25.1., II.3.25.2. der Urteilsgründe), nicht isoliert strafbar sind, sondern von der jeweiligen durchgängigen Besitzstrafbarkeit und zusammen mit dieser zu einer tateinheitlichen Tat verklammert werden, haben die von der Strafkammer für diese Fälle festgesetzten Einzelstrafen keinen Bestand und zu entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3;… vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4).
- BGH, 02.10.2025 - 3 StR 303/25 Der der Drittverschaffung nachfolgende Besitz ist nicht als eigenständige materiellrechtliche Tat zu beurteilen; denn für die Fortsetzung der Speicherung bedurfte es keines neuen Tatentschlusses, aufgrund dessen eine tatmehrheitliche Tatbegehung anzunehmen wäre (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3;… vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19).
- LG Duisburg, 30.07.2025 - 31 KLs 6/25 Dabei liegt dem verbotenen Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften ein einheitlicher Verstoß gegen § 184b Abs. 3 Alt. 2 StGB zugrunde (BGH Beschluss vom 11.12.2024 - 3 StR 334/24, BeckRS 2024, 38771 Rn. 3, beck-online).
- BGH, 21.01.2026 - 3 StR 585/25 Denn der strafrechtliche Unwert des Besitzes, wie ihn die Strafandrohung des § 184b Abs. 3 StGB zum Ausdruck bringt, bleibt hinter demjenigen der nach § 184b Abs. 1 Satz 1 StGB strenger bestraften Begehungsweisen zurück (st. Rspr.;… s. insgesamt etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19; vom 29. November 2023 - 3 StR 301/23, NStZ-RR 2024, 76 f.; vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3;… Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 351/24, juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25, juris Rn. 5 ff.; jeweils mwN).
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