Rechtsprechung
| BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Zusammentritt des Schwurgerichts - Anforderungen an die Bestimmung des erkennenden Gerichts im Sinne der Strafprozessordnung - Zuständigkeitsbestimmung bei der Verhinderung eines Richters - Anforderungen an die Besetzung der Geschworenen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Da seine Überbeanspruchung durch Verwaltungsaufgaben mitverursacht war, wäre diese Feststellung zu treffen an sich der Landgerichtspräsident berufen gewesen (vgl. BGHSt 21, 174, 176) [BGH 04.10.1966 - 1 StR 282/66].Auch die sonstigen Ausführungen der Revision zu diesem Punkt geben keinen Anlaß, von der in BGHSt 21, 174 niedergelegten Rechtsauffassung abzugehen.
- BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit …
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Den Beispielen dafür, daß der Richter durch "Selbstbeteiligung" von der Mitwirkung in Angelegenheiten der Gerichtsverfassung grundsätzlich nicht ausgeschlossen wird, ließe sich noch anfügen, daß er auch seine Verhinderung als Vorsitzender, die ausschließlich durch die in seiner Kammer oder in seinem Senat anfallenden Rechtsprechungsaufgaben verursacht wird, selbst feststellen kann, wenn die erforderliche Vertretung nicht über den Spruchkörper hinauswirkt (BGH NJW 1968, 512). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 29, 45, 48) [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70] wie des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 178; BGHSt 11, 106, 110) [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57].
- BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
Vera Brühne
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Ist die Belastung eines Richters durch andere Dienstgeschäfte so bemessen, daß er seinen Rechtsprechungsaufgaben nicht mehr in vollem Umfange, aber immerhin noch teilweise nachkommen kann, so bestimmt der Landgerichtspräsident nach pflichtgemäßem Ermessen, von welcher Aufgabe der Richter zu befreien ist und welcher er sich zu unterziehen hat (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]; vgl. auch BGHSt 15, 390, 392 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 424/60]/393). - BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Ob ein Zeuge in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), ist unter Berücksichtigung der Pflicht zu erschöpfender Sachaufklärung auf Grund einer Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung gegen das Interesse an einer zügigen Durchführung des Verfahrens zu entscheiden (BGHSt 22, 118, 120) [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]. - BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50
Abgabe an andere Abteilung des Gerichts
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 29, 45, 48) [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70] wie des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 178; BGHSt 11, 106, 110) [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57]. - BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 29, 45, 48) [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70] wie des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 178; BGHSt 11, 106, 110) [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57]. - BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Nur darauf aber hat sich die Prüfung durch das Revisionsgericht zu erstrecken (BGHSt 12, 33, 34) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]. - BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60
Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund …
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Ist die Belastung eines Richters durch andere Dienstgeschäfte so bemessen, daß er seinen Rechtsprechungsaufgaben nicht mehr in vollem Umfange, aber immerhin noch teilweise nachkommen kann, so bestimmt der Landgerichtspräsident nach pflichtgemäßem Ermessen, von welcher Aufgabe der Richter zu befreien ist und welcher er sich zu unterziehen hat (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]; vgl. auch BGHSt 15, 390, 392 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 424/60]/393). - RG, 15.12.1927 - II 845/27
Haben die Gerichte die Gesetzlichkeit der Anberaumung einer außerordentlichen …
Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71
Denn daß eine weitere Tagung erforderlich geworden war, bestreitet auch die Revision nicht; überdies könnte das Revisionsgericht das Fehlen einer dahingehenden Notwendigkeit nicht feststellen (vgl. RGSt 61, 423, 427).
- BGH, 30.07.1975 - 3 StR 27/75
Statthaftigkeit der Überbesetzung einer Strafkammer - Anforderungen hinsichtlich …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70] mit weit. Nachw.; BGHSt 11, 106, 110; aus der Rechtsprechung des erk. Senats vgl. Urt. v. 8. November 1972 - 3 StR 339/71 S. 8), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird.
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