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| BGH, 02.08.1989 - 3 StR 342/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Bestrafung von Verstößen gegen vollziehbare Vereinsverbote mit dem Grundgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 342/88
Mit Beschluß vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Vereinsgesetz, die Verstöße gegen vollziehbare, aber noch nicht unanfechtbare Vereinsverbote mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
- LG Karlsruhe, 06.06.2024 - 5 KLs 540 Js 44796/22
Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der …
Abgestellt wird auch auf ein "Bild des Weitermachens" (BGH, Beschl. v. 14.11.2023 - 3 StR 141/23 = NJW 2024, 686, 687;… BGH, Urt. v. 10.03.2005 - 3 StR 245/04 = NJW 2005, 2164, 2165, [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VereinsG] u.a. abstellend auf die auch nach Erlass der Verbotsverfügung weiterhin regelmäßig wöchentlich erscheinende Zeitschrift mit gleichartigen Inhalten; s.a. BGH, Beschl. v. 02.08.1989 - 3 StR 342/88, juris, u.a. abstellend auf die Unterordnung der Mitglieder unter die Führungspersonen der verbotenen Vereinigung, die gemeinsam mit anderen örtlichen Teilorganisationen unternommenen politischen Aktionen, die Identität der Ziele und die Fortführung der Publikationen unter bloßer Änderung der Bezeichnung).
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