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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,604
BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80 (https://dejure.org/1980,604)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1980 - 3 StR 351/80 (https://dejure.org/1980,604)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80 (https://dejure.org/1980,604)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - Revision - Vertretbarkeit von Auffassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 61
  • StV 1981, 21
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Das Landgericht hat aber auch Milderungsgründe von besonderem Gewicht aufgezeigt, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 61, 62 sowie 1982, 114 und 419).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH MDR 1977, 414; BGH NStZ 1981, 61, 343 und 389, BGH NStZ 1982, 114; BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84).

    Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61;… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118).

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