Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1982 - 3 StR 351/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der gesetzlichen Bewertung des Tatunrechts - Weitere Milderungsmöglichkeit der Freiheitsstrafe, wenn der Tatrichter das Steckenbleiben der Tat im Versuchsstadium nicht schon bei der Bejahung des minder schweren Falles mitberücksichtigt - Neubemessung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77
Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 3 StR 351/82
Diese Vorschrift sieht als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor, die nochmals gemäß §§ 23, 49 StGB gemildert werden kann, wenn der Tatrichter das Steckenbleiben der Tat im Versuchsstadium nicht schon bei der Bejahung des minder schweren Falles mitberücksichtigt (BGHSt 27, 298, 300) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]. - BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81
Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall …
Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 3 StR 351/82
Sie durfte aber die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafdrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unberücksichtigt lassen (BGH NJW 1972, 693; BGH Strafverteidiger 1982, 27, 28; 1982, 338). - BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 3 StR 351/82
Sie durfte aber die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafdrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unberücksichtigt lassen (BGH NJW 1972, 693; BGH Strafverteidiger 1982, 27, 28; 1982, 338).
- BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85
Feststellung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung nach …
1 St 308/83">1984, 254; 1982, 338; BGH, Beschl. vom 2. September 1981 - 3 StR 317/81 - bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschl. vom 24. Juli 1985 - 2 StR 344/85;Beschl. vom 2. Dezember 1983 - 3 StR 326/83;Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83;Urt. vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83;Beschl. vom 19. Oktober 1982 - 3 StR 351/82;Beschl. vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82).
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