Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1979 - 3 StR 352/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit - Unterlassene Wiederherstellung der Öffentlichkeit vor Verkündung des Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1979 - 3 StR 352/79
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört die Verkündung des Urteils zur Verhandlung im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO; die gesetzwidrige Verkündung des Urteils in nicht öffentlicher Sitzung ist deshalb unbedingter Revisionsgrund (BGHSt 4, 279 ff). - RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37
1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß …
Auszug aus BGH, 24.10.1979 - 3 StR 352/79
Die abweichende ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 175; 71, 377) ist überholt (…BGH a.a.O. S. 283).". - RG, 04.04.1935 - 3 D 59/35
1. Muß über den Beschluss, durch den die Öffentlichkeit für die Verkündung der …
- BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verkündung der Urteilsformel (keine Verwirkung …
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Verkündung der Urteilsformel in nicht öffentlicher Sitzung grundsätzlich unzulässig (BGH, Urteile vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52, BGHSt 4, 279;… vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 102/69, juris Rn. 7;… Beschlüsse vom 8. Juli 1970 - 3 StR 129/70, juris Rn. 3; vom 24. Oktober 1979 - 3 StR 352/79, juris Rn. 2;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 112;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 126).
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