Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Ausübung von Gewalt oder einer Drohung im Augenblick des Geschlechtsverkehrs als Voraussetzung des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Zurechnung der gegenüber dem Opfer durch einen anderen angewandten Gewalt - Anwendung der Gewalt zum Zweck der Ermöglichung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73
Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84
Der Fall unterscheidet sich von dem in BGH GA 1977, 144 (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]) entschiedenen dadurch, daß hier die Gewalt gerade zu dem Zweck ausgeübt wurde, ihm den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen, und er dies wußte. - BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen …
Auszug aus BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84
Auch daß er den Angeklagten Y. bei dessen Gewalttätigkeit psychologisch unterstützt hätte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 545), ist nicht festgestellt. - BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen …
Auszug aus BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84
Der Fall unterscheidet sich von dem in BGH GA 1977, 144 (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]) entschiedenen dadurch, daß hier die Gewalt gerade zu dem Zweck ausgeübt wurde, ihm den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen, und er dies wußte. - BGH, 21.04.1953 - 2 StR 82/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84
Dabei genügt es auch, daß die Ausübung von Gewalt darauf abzielt, das Opfer zu bewegen, seinen Widerstand aufzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 21. April 1953 - 2 StR 82/53 = LM Nr. 3 zu § 177 StGB).
- BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99
Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes
Zwar kann sich in der vorliegenden Konstellation das neue Recht, also § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG bzw. § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG, als das mildere Recht erweisen, weil nunmehr eine mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter nicht selbst den Beischlaf oder eine ähnliche, das Opfer besonders erniedrigende Handlung ausführt (BGH NStZ 1999, 452), während es nach altem Recht genügte, daß sich das tatbestandsmäßige Verhalten des Mittäters auf eine Nötigungshandlung beschränkte, die einem anderen den Beischlaf ermöglichte (BGHSt 27, 205, 206; BGH NStZ 1985, 71, 72; BGH bei Miebach NStZ 1994, 222, 224;… BGHR StGB § 177 I Mittäter 1), und die Angeklagte deshalb bei Anwendung des alten Rechts naheliegend als (Mit)Täterin einer Vergewaltigung zu verurteilen gewesen wäre, während sie nach neuem Recht nur (Mit)Täterin einer sexuellen Nötigung hätte sein können. - BGH, 17.12.2025 - 6 StR 15/25
Vergewaltigung (Verwirklichung des Regelbeispiels, Vollziehenlassen und …
Rn. 14 Für die Rechtslage nach dem 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) war anerkannt, dass Täter einer Vergewaltigung auch derjenige sein kann, der das Tatopfer nötigt, um einem anderen den Beischlaf zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 355/84, Rn. 12, NStZ 1985, 71, 72;… vom 7. Juni 1977 - 1 StR 273/77, Rn. 6, NJW 1977, 1829). - BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95
Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen …
Nach § 177 StGB wird eine Vergewaltigung entweder mit Gewalt (vgl. BGH NStZ 1985, 71;… BGHR StGB § 177 I Gewalt 1, 2, 4) oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (…vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8, 12), begangen.
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