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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8585
BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78 (https://dejure.org/1978,8585)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1978 - 3 StR 360/78 (https://dejure.org/1978,8585)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 (https://dejure.org/1978,8585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Auch § 46 StGB 1975 verlangt nicht, alle dort genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen abzuhandeln (BGHSt 24, 268).

    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1976, 1326), einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270).

  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Hierin liegt ein sachlich-rechtlicher Fehler (BGH, Urteil vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 - mit Nachweisen).

    Eine derart lückenhafte Urteilsbegründung macht dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 mit weiteren Nachweisen).".

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld eines Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere nicht seine Strafempfindlichkeit beurteilen (BGHSt 7, 28, 31).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1976, 1326), einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1976, 1326), einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Nach § 267 Abs. 3 StPO ist der Tatrichter zwar nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe …

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
    Eine derart lückenhafte Urteilsbegründung macht dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 mit weiteren Nachweisen).".
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …

    Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld eines Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere nicht seine Strafempfindlichkeit beurteilen (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 105 f. [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80

    Begründungspflicht bei Beschlüssen die die Vereidigung eines Zeugen begründen - …

    Die Strafzumessung beruht auf einer Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (BGH, Beschl. vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 561/79

    Fortgesetzter Betrug durch Täuschung über nur noch beschränkte Zahlungsfähigkeit …

    Das angefochtene Urteil hat die erforderliche Gesamtwürdigung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105, 106) [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] vorgenommen, wobei es genügte, daß im Urteil die Umstände angeführt wurden, die für den Strafausspruch bestimmend waren (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81

    Auswirkungen einer lückenhaften Urteilsbegründung auf die Strafzumessungsgründe

    Diese damit insoweit nur lückenhaften Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81) ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Beurteilung, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76).
  • BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80

    Absehen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten bei …

    Es stellt nach alledem einen Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat und die bisherigen Vorstrafen verwertet, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täter jedoch überhaupt nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 528/79; Beschl. vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78).
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