Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1999 - 3 StR 366/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 64 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 64; ; StGB § 55 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verletzung sachlichen Rechts - Revisionsrechtfertigung - Einzelstrafausspruch - Maßregelanordnung - Rechtsfehler - Gesamtstrafe - Entziehungsanstalt - Versuchter Diebstahl - Einzelfreiheitsstrafe - Unterschlagung - Strafaussetzung zur Bewährung - Freiheitsstrafe - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 3 StR 366/99
Der im Übergehen dieser Maßregelfrage liegende Rechtsmangel ist auf die nicht beschränkte sachlichrechtliche Anfechtung auch ohne besondere Beanstandung zu beachten und erzwingt eine insoweit nicht durch das Verschlechterungsverbot eingeschränkte neue tatrichterliche Prüfung (vgl. BGHSt 37, 5). - BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94
Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung - …
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 3 StR 366/99
Rn. 3 Eine Erstreckung der, Urteilsaufhebung in der Maßregelfrage gemäß § 357 StPO auf den ebenfalls drogenabhängigen Mitangeklagten, der keine Revision eingelegt hat, scheidet aus, weil die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
- BGH, 06.05.2004 - 3 StR 151/04
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Verschlechterungsverbot
Der im Übergehen dieser Maßregelfrage liegende Rechtsmangel ist auf die nicht beschränkte sachlichrechtliche Anfechtung auch ohne besondere Beanstandung zu beachten und erzwingt eine insoweit nicht durch das Verschlechterungsverbot eingeschränkte neue tatrichterliche Überprüfung (BGH, Beschl. vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 366/99; BGHSt 37, 5).".
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