Rechtsprechung
| BGH, 20.08.1986 - 3 StR 369/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,17188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Blutalkoholkonzentration (BAK) unter Zugrundelegung eines falschen Alkoholabbauwertes
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 20.08.1986 - 3 StR 369/86
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGHSt 34, 29; BGH NStZ 1986, 114; BGH Beschluß vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86), ist in solchen Fällen bei der Ermittlung der Tatzeitblutalkoholkonzentration zugunsten eines Angeklagten der niedrigste mögliche Abbauwert von 0, 1 %o pro Stunde zugrundezulegen. - BGH, 07.05.1986 - 3 StR 147/86
Gerichtliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration eines des Mordes …
Auszug aus BGH, 20.08.1986 - 3 StR 369/86
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGHSt 34, 29; BGH NStZ 1986, 114; BGH Beschluß vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86), ist in solchen Fällen bei der Ermittlung der Tatzeitblutalkoholkonzentration zugunsten eines Angeklagten der niedrigste mögliche Abbauwert von 0, 1 %o pro Stunde zugrundezulegen.
- BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86
Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer …
Von diesen Werten ist ersichtlich auch der psychiatrische Sachverständige ausgegangen und hat den sich danach ergebenden höchstmöglichen Grad der Tatzeitalkoholisierung und dessen Auswirkung auf die seelische Verfassung und die eventuelle emotionale Aufladung des Angeklagten, wenn auch nicht unter Errechnung der Promillezahl für den Grenzwert nach oben, so doch ausreichend in seiner Bedeutung für den Umfang der Schuldminderung bei der Erstattung seines Gutachtens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86). - BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration
zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f). - BGH, 23.10.1986 - 1 StR 520/86
Ablehnung der Zuziehung eines weiteren Sachverständigen bei Besitzen der …
Das neu entscheidende Gericht wird, was die Berechnung der Blutalkoholkonzentration angeht, die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten haben (BGHSt 34, 29; BGH NStZ 1986, 114; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86); hierauf weist der Generalbundesanwalt zu Recht hin.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.