Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2022 - 3 StR 37/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO
Neufassung des Tenors nach Berichtigung eines Rechenfehlers bei der Einziehungsentscheidung - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaft ausgeurteilter Betrag des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
Rechtsfehlerhaft ausgeurteilter Betrag des Wertes von Taterträgen
Verfahrensgang
- LG Kleve, 09.09.2021 - 110 KLs 30/18
- LG Kleve, 09.09.2021 - 305 Js 821/17
- BGH, 22.03.2022 - 3 StR 37/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.11.2022 - 3 StR 388/22
Korrektur der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Der Senat hat insoweit den Tenor in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO neu gefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - 3 StR 37/22, juris Rn. 2).
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