Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.04.1952 - 2 StR 59/52
Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Fortsetzungszusammenhang zwischen Falschaussage und Meineid nicht möglich ist(Urt vom 1. April 1952 - 2 StR 59/52). - RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43
Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der …
Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52
Die Milderung des § 157 StGB würde auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Angeklagte eine solche Gefahr irrigerweise angenommen hätte (RGSt 77, 219 [222]). - RG, 20.03.1933 - III 139/33
Ist Fortsetzungszusammenhang zwischen Meineid und falscher eidesstattlicher …
Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52
Die für den Fortsetzungszusammenhang notwendige Gleichartigkeit der Begehungsform, d.i. die Erfüllung desselben gesetzlichen Tatbestandes (RGSt 67, 168), ist nur bei den beiden Falschaussagen gegeben.
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Außerdem würde ein starr durchgeführter Grundsatz dieses Inhalts auch beim Vorliegen von zwei real konkurrierenden, selbständigen Aussagedelikten - uneidliche falsche Aussage im ersten Rechtszug, eidliche falsche Aussage im zweiten Rechtszug, uneidliche Aussagen oder Meineide in beiden Rechtszügen - es verbieten, § 157 auf das später begangene Aussagedelikt anzuwenden, und daher im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen (vgl BGHSt 2, 233 [234], 3 StR 37/52 vom 24. April 1952; 3 StR 221/51 vom 15. Mai 1952; 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955). - BGH, 15.05.1952 - 3 StR 221/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung schon durch Urteil von24. April 1952 (3 StR 37/52) angeschlossen.
dejure.org
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