Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1996 - 3 StR 373/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen vorherigen Verzichts - Unwiderrufbarkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts - Verzicht auf Rechtsmittel in der ersten Schockwirkung oder infolge Erregung über die Höhe der Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 148
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81
Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts - …
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - 3 StR 373/96
Ein Widerruf ist nicht mit der Behauptung möglich, der Verzicht sei 'in der ersten Schockwirkung' oder infolge 'Erregung über die Höhe der Strafe' ausgesprochen worden (…Ruß a.a.O.), auch wird durch derartiges Vorbringen die Verhandlungsfähigkeit nicht in Frage gestellt (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1975 - 5 StR 643/75 - und vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 646/81 -). - BGH, 09.12.1975 - 5 StR 643/75
Wirkungen eines im Schock erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - 3 StR 373/96
Ein Widerruf ist nicht mit der Behauptung möglich, der Verzicht sei 'in der ersten Schockwirkung' oder infolge 'Erregung über die Höhe der Strafe' ausgesprochen worden (…Ruß a.a.O.), auch wird durch derartiges Vorbringen die Verhandlungsfähigkeit nicht in Frage gestellt (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1975 - 5 StR 643/75 - und vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 646/81 -).
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - …
Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17). - OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97
Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in …
Zwar weist die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß ein erklärter Rechtsmittelverzicht eines verhandlungsfähigen Angeklagten aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit im allgemeinen auch als wirksam anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 1997, 148; OLG Frankfurt NStZ 93, 507; Ruß in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 302 Rd. Nr. 15 m. zahlr. - BGH, 21.02.2002 - 5 StR 40/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist; Glaubhaftmachung …
Der wirksame Rechtsmittelverzicht des Angeklagten führt zur Verwerfung seiner dadurch unzulässigen Revision gemäß § 349 Abs. 1 StPO (BGH NStZ 1997, 148).
- OLG Zweibrücken, 29.07.2025 - 1 ORbs 2 SsBs 13/25
Rechtsmittelverzicht und Unwiderruflichkeit der Rücknahme
Ein (Motiv-)Irrtum ist somit ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bzw. dessen Rücknahme (vgl. BGH…, Beschluss vom 21.06.1967 - 2 StR 290/67, in: GA 1969, S. 281; BGH…, Beschluss vom 15.10.1981 - 1 StR 646/81, BeckRS 1981, 108353, Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 25.09.1990 - 4 StR 204/90, juris, Rn. 5 ff.; BGH…, Beschluss vom 31.05.2005 - 1 StR 158/05, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 29.11.1983 - 4 StR 681/83, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 StR 199/04, juris, Rn. 5 BGH, Beschluss vom 18.09.1996 - 3 StR 373/96, in: NStZ 1997, S. 148, beck-online; BGH…, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 StR 103/15, juris, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 01.09.1988 - 4 StR 394/88, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 10.11.2015 - 1 StR 520/15, juris, Rn. 3; BGH…, Urteil vom 21.04.1999 - 5 StR 714/98, juris, Rn. 37; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.08.1979 - 6 Ss OWi 2049/79, juris, Rn. 17). - BGH, 27.06.2001 - 3 StR 190/01
Verwerfung der Revision als unzulässig; Wirksamkeit eines erklärten …
Rn. 3 Die Behauptung des Angeklagten, zum Zeitpunkt des Urteilserlasses sei er völlig aufgelöst gewesen und habe keinen klaren Gedanken fassen können, begründet keine Zweifel an dessen Verhandlungsfähigkeit (vgl. BGH NStZ 1997, 148). - BGH, 17.03.1999 - 3 StR 76/99
Verzicht auf Rechtsmittel; Unwiderruflichkeit
Bedenken gegen seine Wirksamkeit ergeben sich auch nicht aus der Behauptung, er habe nach der Urteilsverkündung "wie unter Schock" gestanden; durch ein derartiges Vorbringen wird die Verhandlungsfähigkeit nicht in Frage gestellt (vgl. BGH NStZ 1997, 148), zumal auch der Verteidiger offensichtlich nichts von einem "Schock" bemerkt hat.
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