Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Strafschärfende Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Häufung von Straftaten der betreffenden Art in der letzten Zeit oder im Bezirk des Gerichts im Rahmen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82
Zwar hat die Rechtsprechung die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung als zulässig anerkannt (vgl. BGHSt 20, 264, 267; BGH bei Holtz MDR 1976, 812). - BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62
Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82
Jedoch dürfen hierbei nur Umstände Berücksichtigung finden, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens von dem Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (BGHSt 17, 321, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728). - BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82
Das bloße Fehlen eines mildernden Umstands ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (BGH MDR 1980, 240; ständige Rechtsprechung). - BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82
Der von der Strafkammer herangezogene Gesichtspunkt ist rein fiktiver Art; er vermag die Tat des Angeklagten nicht zu charakterisieren und kann daher nicht zu einem erhöhten Schuldvorwurf führen (vgl. BGH NJW 1980, 2821).
- BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHSt 17, 321, 324; BGH NStZ 1982, 463; 1983, 501; StV 1983, 14;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2; im Zusammenhang mit der Strafaussetzung: BGHSt 6, 125, 127; siehe aber auch BGHSt 28, 318, 326; BGH bei Holtz MDR 1976, 812;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 1). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Bei der konkreten Strafbemessung darf der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung, den der Gesetzgeber bei der Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens bereits berücksichtigt hat, daher nicht lediglich unter Heranziehung der Tatbestandsmerkmale strafschärfend berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB ; BGHSt 17, 321 ; Mösl NStZ 1983, 160 [162] unter Hinweis auf BGH Beschluß v. 3.11.1982 - 3 StR 377/82).
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