Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische Erpressung - Vorliegen von Milderungsgründen - Konzentration des THC-Gehalts in den verschiedenen Qulitätsstufen von Cannabisharz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89
Cannabisharz weist bis 5 % eine schlechte Qualität, eine mittlere bis 8 %, eine gute Qualität bis 10 %, eine sehr gute Qualität ab 10 % THC auf (…vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz, 2. Aufl., S. 786; vgl. auch Analyseergebnisse bei Wachenfeit, Archiv für Kriminologie 174, 167, 171 f.; BGHSt 33, 8, 11). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89
Der Senat hat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurückverwiesen, da sich das Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet (BGHSt 35, 267). - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Auszug aus BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89
Soweit der Senat auf die Revisionen der Angeklagten in einigen Entscheidungen vom Tatrichter festgestellte niedrigere Mindest-THC-Gehalte als sachlich-rechtlich bedenkenfrei angesehen hat (BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 2: 2,5 % THC und BGHR BtMG § 30 I 4 nicht geringe Menge 1:3 % THC; BGH bei Schmidt MDR 1986, 970: 5 % THC), waren die Angeklagten hierdurch jedenfalls nicht beschwert. - BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85
Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls
Auszug aus BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89
Der Senat vermag deshalb insbesondere nicht zu prüfen, ob das Landgericht bedacht hat, daß schon allein das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes für den Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall - § 249 Abs. 2 StGB anzunehmen (BGH StV 1984, 254; BGH NStZ 1985, 546;… BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1 und 2, Strafrahmenwahl 1 und 2), und ob das Landgericht nach Ablehnung eines minder schweren Falles die gemäß § 27 Abs. 2 StGB zwingend vorgeschriebene Milderung des Strafrahmens vorgenommen und über die fakultative Milderungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 2 StGB entschieden hat. - BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83
Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe - …
Auszug aus BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89
Der Senat vermag deshalb insbesondere nicht zu prüfen, ob das Landgericht bedacht hat, daß schon allein das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes für den Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall - § 249 Abs. 2 StGB anzunehmen (BGH StV 1984, 254; BGH NStZ 1985, 546;… BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1 und 2, Strafrahmenwahl 1 und 2), und ob das Landgericht nach Ablehnung eines minder schweren Falles die gemäß § 27 Abs. 2 StGB zwingend vorgeschriebene Milderung des Strafrahmens vorgenommen und über die fakultative Milderungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 2 StGB entschieden hat.
- BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …
Zutreffend geht das Landgericht von der nicht geringen Menge von 2 kg Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 3 % THC (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6) aus, die er etwa Ende Juni 1988 unerlaubt in Besitz hatte. - BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90
Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß
Bei lediglich durchschnittlicher Qualität kommen THC-Werte von 5 % (…BGHR BtMG § 29 I 1 Erwerb 1) oder 6 % (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1990 - 3 StR 390/89 zum Abdruck in BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6 vorgesehen) in Betracht. - BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90
Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat
Bei fehlender Wirkstoffbestimmung ist der Tatrichter nicht gehindert, sich anhand der hinreichend sicher festgestellten Tatumstände, wie etwa Herkunft und Preis der Rauschgiftmengen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" eine Überzeugung von der tatsächlichen - nicht theoretischen - Mindestqualität des gehandelten oder eingeführten Betäubungsmittels zu bilden (vgl. BGH NStZ 1986, 232; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 5 und 6 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 - nicht geringe Menge 1; BGH bei Schmidt MDR 1986, 970;… Körner a.a.O. § 30 Rdn. 65, 67 f.).
- BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92
Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur …
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr ausgesprochen, daß Cannabisharz bis 5 % THC-Gehalt eine schlechte Qualität und bis 8 % THC-Gehalt eine mittlere Qualität aufweist (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 6 m.w.Nachw.). - BGH, 20.01.1993 - 3 StR 537/92
Verfahren über unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung eines …
Die Schätzungen der Wirkstoffgehalte durch das Landgericht sind nicht zu beanstanden (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 5, 6, 9; § 29 Strafzumessung 4, 18). - BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91
Schuldumfang - Schwere der Tat - Wirkstoffmenge - Haschisch - Cannabisharz - …
Haschisch (Canabisharz) weist bei unter 5 % THC eine schlechte Qualität und bis 8 % THC eine mittlere Qualität auf (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 6 m.w.Nachw.). - BGH, 04.12.1990 - 1 StR 605/90
Gebotenheit einer chemischen Untersuchung - Sicherstellung - Haschischmengen - …
Der Senat hält es deshalb für ausgeschlossen, daß die Strafkammer auf eine höhere Strafe erkannt hätte, wenn sie, wie es dem Revisionsvorbringen entspricht, einen Wirkstoffgehalt von mindestens 3 % und damit eine THC-Menge von mindestens 7, 5 g zugrundegelegt hätte (zur Frage der Qualität von Haschisch vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 6). - BGH, 02.08.1991 - 3 StR 121/91
Auswirkungen einer fehlenden Bestimmung des Wirkstoffgehalts eines Rauschmittels …
Die fehlende Bestimmung des Wirkstoffgehalts gefährdet den Bestand des Urteils ausnahmsweise nicht (vgl. BGHNStZ 1990, 395), zumal das Landgericht im Hinblick auf die Preisgestaltung von jedenfalls gut durchschnittlicher Qualität ausgehen konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6; Rübsamen NStZ 1991, 310, 314).
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