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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2014 - 3 StR 391/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40575
BGH, 14.11.2014 - 3 StR 391/14 (https://dejure.org/2014,40575)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2014 - 3 StR 391/14 (https://dejure.org/2014,40575)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2014 - 3 StR 391/14 (https://dejure.org/2014,40575)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Zurückweisung des Antrags auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines …

    Auszug aus BGH, 14.11.2014 - 3 StR 391/14
    Der Beschwerdeführer, der erst im Rahmen der Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO Ausführungen zur Sachrüge macht, kann nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (st. Rspr.; so auch BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385).
  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil; …

    Soweit die Sachrüge erst nach Ablauf der Revisionsbegründungfrist durch weitere Einzelbeanstandungen begründet wurde, hat der Senat diese zwar im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt; Ausführungen hierzu sind jedoch nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschl. vom 21. August 2008, 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; Beschl. vom 14. November 2014, 3 StR 391/14, juris).
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