Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2020 - 3 StR 393/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 154a Abs. 2 StPO
Beschränkung der Verfolgung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Teilbeschränkung innerhalb einer Einziehungsentscheidung; Einziehung von Mobiltelefonen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 421 Abs. 1 Nr. 2
Teilbeschränkung innerhalb einer Einziehungsentscheidung; Einziehung von Mobiltelefonen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 31.07.2020 - 8 Js 530/19
- BGH, 17.12.2020 - 3 StR 393/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.08.2018 - 1 StR 311/18
Einziehung (Zulässigkeit eines teilweisen Absehens von der Einziehung)
Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 StR 393/20
Die darin enthaltene Teilbeschränkung innerhalb der Einziehungsentscheidung ist zulässig (BGH, Beschluss vom 2. August 2018 - 1 StR 311/18, NStZ 2018, 742 f.).
- BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20
Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der …
Dies gilt auch bei einer Teilbeschränkung innerhalb der Einziehungsentscheidung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 527/19; vom 13. Februar 2019 - 2 StR 485/18; vom 14. April 2021 - 2 StR 31/21; vom 26. Juni 2019 - 3 StR 136/19; vom 18. Februar 2020 - 3 StR 349/19; vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 393/20; vom 16. Juli 2020 - 4 StR 91/20; vom 9. November 2020 - 4 StR 169/20; vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19) und beim sonstigen Teilerfolg der Revision hinsichtlich der Einziehungsentscheidung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19 (Wegfall der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 5 Mio. Euro); vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18; vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19; abweichend nunmehr BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20).
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